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Management
Pflege geht alle an
Wie Sie Ihre Angestellten und Ihre Kunden unterstützen können
Was ist ein pflegender Angehöriger? Die Pflege von Angehörigen fängt bereits an, wenn bspw. eine Tochter oder ein Sohn dem Vater morgens vor der Arbeit helfen muss, aus dem Bett oder auf die Toilette zu kommen. Sobald der Alltag maßgeblich und wiederkehrend von dem körperlichen oder geistigen Zustand eines Angehörigen beeinflusst wird, ist man pflegender Angehöriger.
Zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, überwiegend von Frauen und noch viel zu oft ohne die ihnen zustehende Hilfe von Pflegediensten. Leider wird es immer noch als normal angesehen, dass Frauen dafür ihren Beruf aufgeben. Auch Kolleginnen in der Apotheke reduzieren ihre Stundenzahl oder kündigen. Pflege zu Hause entspricht häufig mehr als einer Vollzeittätigkeit. Im Schnitt wendet ein Haushalt wöchentlich laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung 63 Stunden für die Pflege auf.
Im akuten Fall, zum Beispiel bei einem Schlaganfall, hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Betriebsgröße, Recht auf sofortige Freistellung von zehn Tagen, in denen er die Versorgung seines Angehörigen organisieren kann. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz, unabhängig von der Betriebsgröße. Der Arbeitgeber hat Anrecht auf Vorlage eines ärztlichen Attests. Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt können Beschäftigte ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.
Zudem besteht ein Anspruch auf Pflegezeit für Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Es handelt sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte komplette oder partielle Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Da der Anspruch nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten besteht, dürfte er für viele Apothekenmitarbeiter nicht greifen.
Entlastung durch den Arbeitgeber
Hier ist Flexibilität und Mitdenken gefragt. Das Team sollte bereit sein, seine Arbeitszeiten anzupassen. Wenn im Pflegehaushalt ältere Kinder wohnen, kann die Kollegin vielleicht nachmittags leichter kommen, da die Enkel nach dem Opa oder der Oma schauen können. Dürfen sie in der Apotheke anrufen oder ist privates Telefonieren untersagt? Wie sieht es mit unbezahltem Urlaub aus, falls die Mitarbeiterin es sich leisten kann? Welche Arbeiten der Apotheke können im „Homeoffice“ durch die Mitarbeiterin erledigt werden?
Da viele Fragen nicht nur die pflegende Kollegin betreffen, sondern auch für Kunden hilfreich sind, können sich beim Zusammentragen von Informationen alle beteiligen. Gibt es einen Pflegeberater im örtlichen Rathaus, und wann ist er zu erreichen? Welche Pflegedienste gibt es vor Ort, und wer hat noch Kapazitäten frei? Welche Vollmachten sind sinnvoll, und wie sollten diese formuliert werden? Wer durchstöbert das Internet bei konkreten Fragen? Der örtliche Pflegestützpunkt und Beratungsadressen finden sich beim Zentrum für Qualität in der Pflege unter bdb.zqp.de/#/home. Am besten legt man direkt einen Infoordner oder eine Datei im Computer an, sodass die Informationen allen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Unterstützung
Hier gibt es diverse Quellen: An erster Stelle steht das Pflegegeld von der Pflegeversicherung, das abhängig von der Pflegestufe gewährt wird. Es geht direkt an den Pflegebedürftigen, der dieses Geld dann an den pflegenden Angehörigen weiterleiten kann. Zudem kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden in Höhe der Hälfte des Nettogehalts, das nach Ende der Pflegetätigkeit zurückgezahlt werden muss.
Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nach sechs Monaten Pflege in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt und eine andere Pflegeperson einspringt. Auch hier muss ein Extraantrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu erkundigen, da es immer mal wieder Neuerungen gibt.
Angebote aus der Apotheke
Viele Apotheken bieten regelmäßig Gesundheitsvorträge oder Seminare aller Art an. Das Fachwissen dazu ist berufsbedingt vorhanden. Anders liegt der Fall beim Thema Pflege: Durch unsere Ausbildung kennen wir nicht automatisch die wichtigen Inhalte wie körperliche Hilfen bei der Pflege, gesetzliche Bestimmungen und die Angebote der einzelnen Pflegekassen. Will man hier aktiv werden, kann es vorteilhaft sein, sich mit einem Anbieter von Pflegekursen zusammenzutun und lediglich als Vermittler aufzutreten. Pflegekurse werden durch die Pflegekassen bezahlt. Auf Wunsch finden die Pflegeschulungen auch zu Hause statt. Gerade für Berufstätige ist es sinnvoll, da die Termine besser abgestimmt werden können und genau das, was gebraucht wird, vermittelt wird.
Mehr Hilfe für Pflegende
www.an-deiner-seite.de
Unter dem Motto „Sie pflegen? Dann sind Sie nicht allein!“ bietet der Senioren Ratgeber aus dem Wort & Bild Verlag praxisnahe Informationen rund um die Pflege, pflegende Angehörige kommen selbst zu Wort und geben ihre Erfahrungen weiter.
www.wege-zur-pflege.de
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf dieser Website vielfältige Hilfen für Pflegende. Zudem können Pflegende auch anrufen beim Pflegetelefon: (030) 20179131.
Bei www.verbraucherzentrale.de und www.bundesgesundheitsministerium.de finden sich unter dem Stichwort „Pflege“ ebenfalls zahlreiche wichtige Informationen.
Eigene Initiativen der Apotheken sind beim Thema Pflege eher selten. So hat eine Landapotheke in Schleswig-Holstein bereits vor zehn Jahren Seminare angeboten, die von den Teilnehmern begeistert angenommen wurden. Die Apotheke kooperierte mit einem Pflegedienst, der mittels Learning by Doing über die körperliche Pflege unterrichtete. Ein Sanitätshaus stellte Pflegebett und andere Utensilien leihweise zur Verfügung. Das pharmazeutische Personal beriet zum Thema Medikamente, Hautpflege, Inkontinenz und Sonderfälle wie Pflege bei Demenz, Schlaganfall etc. Die Teilnehmer fanden sich durch eine Pressemitteilung und durch direkte Ansprache in der Apotheke.
Eine Apotheke in Mitteldeutschland spricht Angehörige gezielt an, wenn bereits eine Einstufung des Pflegegrades stattgefunden hat. In diesem Bundesland hat jeder Anspruch auf Hilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat, diese Apotheke berät jeweils nach den aktuellen Bedürfnissen, von denen der Angehörige berichtet. Eine Apotheke im Badischen hat einen Altenpfleger und Orthopädiefachberater eingestellt, der direkt zum Kunden geht, dort hilft, schaut, was an Hilfsmitteln notwendig ist und auch Angehörige schult. Er netzwerkt mit vielen anderen Pflegefachkräften und der Sozialstation. In Westfalen veranstaltet eine Kollegin zweimal jährlich in eigenen Räumen Vorträge durch das Sozialbüro des Ortes. Die Kunden werden direkt in der Apotheke darauf angesprochen und der örtlichen Zeitung werden Apothekenflyer mit sämtlichen dort stattfindenden Veranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen beigelegt.
Allen gemeinsam ist, dass ein relativ hoher Aufwand betrieben wird. Betriebswirtschaftlich gesehen ist das Ganze kein Gewinn, das Ergebnis ist eher ausgeglichen bis nicht zu beziffern. Niemand weiß, wie viele Kunden aufgrund des Engagements genau in dieser jeweiligen Apotheke ihre Arzneimittel einkaufen und wer nur den Service in Anspruch nimmt. Es lohnt sich aber auf jeden Fall ideell, weil jeder sieht und spürt, in welch hohem Ausmaß Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen geholfen wird, die sonst oft hilflos und ohne Ansprechpartner dastehen. Das ist dann bei allen Schwierigkeiten, denen wir heute gegenüberstehen, motivierend, aufbauend und kräftespendend – es macht ganz einfach Freude! |
* Da die überwiegende Anzahl der Apothekenmitarbeiter weiblich ist, schreibe ich in der weiblichen Form. Männliche Kollegen dürfen sich gerne mit angesprochen fühlen.
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