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Daten auf Bestellung
Vor dem Landgericht Berlin sagt die Hauptbelastungszeugin gegen Bellartz und Christoph H. aus
Die Zeugin berichtete von einem Treffen der beiden Angeklagten im Februar 2010 in der Nähe des Berliner Gendarmenmarkts. Dieses hatte ihr Ex-Mann ihr als die erste Datenübergabe genannt. Sie habe damals im Auto gewartet, während H. mit einer CD aus dem Auto gestiegen sei. Christoph H. habe ihr seinerzeit berichtet, dass die Daten für einen Apothekerverband bestimmt seien und es sich um kopierte E-Mail Postfächer wichtiger Personen beim BMG handeln würde.
In der Folgezeit gab es der Zeugin zufolge bis Frühjahr 2011 mehrere Treffen, bei denen ihr Ex-Mann dem ehemaligen ABDA-Sprecher Daten-CDs übergab und dafür Bargeldbeträge zwischen 400 und 600 Euro erhielt. Wie oft diese Treffen stattfanden, konnte sie sich nicht genau erinnern. Es sei wohl ein- bis mehrmals im Monat gewesen. Da die Zeugin im Frühjahr 2011 aus dem gemeinsamen Haus auszog, hatte sie von Treffen, die danach stattfanden, nichts mehr gehört.
Die Zeugin erklärte zudem, H. habe ihr damals gesagt, dass ihm Bellartz konkret genannt habe, für welche E-Mail-Postfächer des BMG er sich interessiere. Die auf CD gebrannten Daten seien innerhalb des Apothekerverbands ausgewertet worden. Bei Bedarf habe Bellartz weitere E-Mail-Postfächer bei Christoph H. „nachbestellt“. Ihrer Erinnerung zufolge hatte H. erklärt, Bellartz sei bei den Bargeldzahlungen in Vorleistung gegangen. Die Beträge habe er sich dann vom Apothekerverband, der eine Art Spesenkonto dafür gehabt haben soll, wiedergeholt.
Als zweiter Zeuge sagte der aktuelle Lebensgefährte von H.’s Ex-Frau aus. Er bestätigte inhaltlich die Schilderungen seiner Partnerin sowie zwei anonyme Anrufe im BMG im Jahr 2012. Die Anrufe waren bereits am vorangegangenen Verhandlungstermin vor Gericht thematisiert worden – sie hatten das Ministerium auf die Spur von H. gebracht. Der Zeuge erklärte, er habe seine Partnerin ermutigt, die Aktivitäten von H. anzuzeigen. Jedoch hatte sich seine Partnerin gescheut zur Polizei zu gehen, weil sie sich vor der möglichen Reaktion ihres Ex-Mannes fürchtete, weshalb sich die beiden für den Weg des anonymen Anrufs entschieden hätten.
Die erste Zeugin wurde im weiteren Fortgang der Verhandlung erneut befragt. Da es um private Details ging, geschah dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. |
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