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Anpassungen vorerst nicht geplant
Hilfstaxe: Hersteller wollen Bezugskonditionen nicht ändern
Nach dem Schiedsspruch gilt als Abrechnungspreis bei nicht patentgeschützten Wirkstoffen im Grundsatz der zweitgünstigste Apothekeneinkaufspreis – abzüglich eines Abschlags von 50 Prozent. Zuvor waren es 30 Prozent. Für Paclitaxel- und Docetaxel-haltige Lösungen galt zuvor schon ein Abschlag von 46 Prozent. Für elf generische Wirkstoffe gilt nun eine Ausnahme. Hier liegen die Abschläge zwischen 59,4 Prozent (Vinorelbin) und 83,7 Prozent (Epirubicin und Doxorubicin) auf den zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis. Ferner gibt es nun auch Abschläge für bestimmte patentgeschützte Wirkstoffe und Fertigarzneimittel ohne Konkurrenz sowie für bestimmte Biosimilars, Bioidenticals und deren Referenzarzneimittel. Grundsätzlich ist dies ein Abschlag von 1,6 Prozent auf den günstigsten Apothekeneinkaufspreis. Abweichend davon sind sechs Abschlagsgruppen mit Wirkstoffen (A bis F) gelistet, die Abschläge zwischen 0,05 Prozent und 7,5 Prozent vorsehen. Eine Vielzahl zytostatikaherstellender Apotheken hat sich offenbar an die Firmen gewandt, mit der Bitte, die Bezugskonditionen anzupassen – allerdings nach aktuellem Informationsstand ohne großen Erfolg. So schreibt beispielsweise Janssen an die Apotheker: „Seit Bekanntwerden des Schiedsspruchs zur Hilfstaxe erhielten wir seitens der herstellenden Apotheken eine Vielzahl von Anfragen mit der Bitte um Anpassung von Bezugskonditionen. Infolge des Schiedsspruchs ergeben sich in der Tat teils gravierende Erhöhungen der Abschläge bei der Taxierung parenteraler Zubereitungen in der Onkologie durch Apotheken. Dieser Schiedsspruch ist allerdings alleine das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. Janssen als pharmazeutisches Unternehmen war an diesem Prozess nicht beteiligt und ist auch nicht unmittelbarer Adressat seines Ausgangs. Gern unterstützen wir beide Parteien in der Findung von Lösungen, die für beide Seiten tragfähig sind. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir bis auf Weiteres davon Abstand nehmen, Ihre Konditionen an die in dem Schiedsspruch festgesetzten Abschläge anzupassen.“
Auch MSD antwortet auf Nachfrage von DAZ.online, dass man Anfragen von Apotheken erhalten habe. Eine Anpassung der Einkaufskonditionen sei aktuell seitens der Firma jedoch nicht geplant. Die Anfragen der Redaktion an weitere Hersteller blieben bislang unbeantwortet. |
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