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Absichtserklärungen
Noch unter Vorbehalt: die Koalitionsziele
177 Seiten sind es geworden – manche politischen Experten sehen darin einen Hinweis auf das Misstrauen, das zwischen den Parteien herrsche. Eine Liebesheirat ist es jedenfalls nicht, höchstens eine Vernunftehe – wenn sie denn überhaupt zustande kommt. Dabei wollen Union und Sozialdemokraten eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen, wenn aus dem Vertragsentwurf ein Regierungsprogramm wird. Hier einige Punkte, die bessere Bedingungen für Arbeitnehmer und Familien bedeuten:
- Es soll ein gesetzlicher Anspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt werden.
- Geplant ist eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung.
- Bis 2020 soll eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben werden.
- Gesundheitsfachberufe (wie PTA) sollen vom Schulgeld befreit werden.
- Sachgrundlose Befristungen sollen nur noch für 18 Monate und unter strengeren Auflagen möglich sein.
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der Zusatzbeiträge werden wieder hälftig vom Arbeitgeber übernommen.
- Das Rentenniveau soll bis 2025 bei 48% gesichert werden und der Beitragssatz nicht über 20% steigen.
- Eine Mütterrente II sieht einen dritten Rentenpunkt für Eltern vor, die mindestens drei vor 1992 geborene Kinder erzogen haben.
- Das Kindergeld soll in zwei Schritten steigen: zum 01.07.2019 um zehn Euro, zum 01.01.2021 um 15 Euro.
- Ab 2021 sollen 90% der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag befreit werden.
Für die öffentlichen Apotheken steht noch eine besonders erfreuliche Botschaft im Vertrag: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Nach dem Motto „doppelt hält besser“ wird dieses Ziel sogar zweimal genannt, auch schon in einem der einführenden Kapitel unter der Headline „Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten“. |
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