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Arzneimittel und Therapie
„Wichtige Rolle der Apotheke vor Ort“
Ein Interview mit dem Gründer und technischen Leiter des Online-Hautarzt-Dienstes
DAZ: Die entscheidende Frage zur Beratungsqualität bei AppDoc ist die Frage nach den befundenden Ärzten – wer bewertet die Bild-Text-Einreichungen der Patienten und welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um bei AppDoc befunden zu dürfen?
Brinker: Bei AppDoc befunden derzeit ausschließlich zwei Hautfachärzte aus Heidelberg mit über zehn Jahren Praxiserfahrung (Praxis Dres. Durani, Heidelberg). Voraussetzung, um bei AppDoc befunden zu dürfen, sind mindestens zehn Jahre Praxiserfahrung sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung.
DAZ: Wird überprüft, ob die angestrebte hohe Beratungsqualität auch erreicht wird? Wie wird AppDoc gegebenenfalls evaluiert?
Brinker: AppDoc wird fortlaufend evaluiert, extern und intern. So muss der befundende Arzt zwecks interner Evaluation bei jedem Fall angeben, ob die digitale Diagnosestellung möglich war, welche Diagnose er gestellt hat, welche Therapie er empfohlen hat und ob der Patient trotzdem zum Hautfacharzt muss. Auch jeder Patient wird dazu aufgefordert, mitzuteilen, wie hilfreich die Behandlung war, und mit einer Freitextantwort diese Einstufung zu kommentieren. Beides hilft uns, den Dienst weiter zu optimieren.
Im Rahmen der externen Evaluation wird zusätzlich jeder zehnte Fall von Dr. Wiebke Sondermann (Funktionsoberärztin, Klinik für Dermatologie, Universitätsklinikum Essen) zweitbegutachtet und die Übereinstimmung der Diagnose geprüft. Die Konkordanz dieser Zweitbegutachtung veröffentlichen wir alle sechs Monate. Dr. Sondermann hat grundsätzlich administrativen Zugriff auch auf alle Daten der internen Evaluation und wirkt bei der Auswertung dieser Daten mit, um hier eine externe Qualitätskontrolle zu gewährleisten.
DAZ: Welchen Stellenwert hat die Online-Erstbefundung via AppDoc im Vergleich zum Besuch beim Hautfacharzt – ist der persönliche Arztbesuch stets dennoch erforderlich oder kann gegebenenfalls darauf verzichtet werden? Welche Erfahrungswerte gibt es dazu bereits?
Brinker: Von unseren ersten 84 Patienten mussten 57 nicht mehr zum Hautfacharzt (= 67,8%), sondern konnten ihr Hautproblem mit freiverkäuflichen Salben, Shampoos bzw. Arzneimittel aus der lokalen Apotheke oder mit einer Nulltherapie (= gutartiger Hautfleck) behandeln.
Von Vorteil für entsprechend konkrete Behandlungsempfehlungen bei der AppDoc-Beratung ist sicherlich, dass die meisten Therapeutika, die in der Dermatologie eingesetzt werden, nicht verschreibungspflichtig sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch einen wichtigen Punkt noch hervorheben: Wir empfehlen nur die lokale Apotheke und arbeiten, im Gegensatz zu allen mir bekannten Telemedizinanbietern, nicht mit Versandapotheken zusammen. Das Ziel dahinter ist, die Apotheken vor Ort mit ihrer wichtigen Beratungsfunktion, gerade auch für ältere Patienten, zu stärken. Wir suchen daher die Zusammenarbeit und den Kontakt zu Apotheken, die gleichzeitig Kunden mit Hautproblemen über unser Angebot informieren könnten.
DAZ: Herr Dr. Brinker, wir danken Ihnen für das Gespräch!
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