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Deutscher Apothekertag 2018
Zwei Großbaustellen
Ein Kommentar von Thomas Müller-Bohn
Nach dem Apothekertag stehen das Rx-Versandverbot und die überfällige Anpassung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel weiter in den Sternen. Doch bei den anstehenden Gesprächen mit dem Ministerium sollten die beiden folgenden Erkenntnisse bedacht werden:
- Erstens müssen unterschiedliche Honorierungen für verschiedene Apothekenleistungen nicht das Ende der Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel bedeuten. Über ein Fondskonzept nach dem Vorbild der Notdienstfinanzierung lässt sich beides verbinden. Ein politischer Kuhhandel „Gleichpreisigkeit gegen neue Honorare“ ist damit überflüssig.
- Zweitens wird die Apotheke in ihrer bisherigen Form nur eine flächendeckende Zukunft haben, wenn die Grundleistungen der Abgabe und Beratung dauerhaft angemessen honoriert werden. Anderenfalls werden solche Apotheken nur noch an besonderen Standorten bestehen können: in Städten und Stadtteilen mit guter OTC-Kaufkraft oder bei ärztlichen Zentren, die in vorhersehbarer Weise viele hochpreisige Arzneimittel verordnen. Den übrigen Patienten bleibt dann nur noch eine Schalterabfertigung mit Warteschlangen und Dienst nach Vorschrift an verkehrstechnisch günstigen Orten – oder der Versand.
Doch unabhängig davon, ob das eintritt oder ob der Minister und die ABDA in den nächsten Monaten eine aussichtsreichere Perspektive für den Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes entwickeln, werden die Apotheken künftig vor einer ganz anderen und vermutlich noch größeren Herausforderung stehen: Die Digitalisierung mit dem E-Rezept und digitalen Daten für die AMTS werden die Arbeit in jeder denkbaren künftigen Apothekenwelt grundlegend verändern. Die Digitalisierung ist daher neben dem Rx-Versandverbot und dem Honorar die andere berufspolitische Großbaustelle. Dort werden Weichen für Entwicklungen gestellt, die vermutlich noch viel weiter in die Zukunft reichen. Darum war es gut, dass beim Apothekertag mit zahlreichen Anträgen die nötigen Signale gegeben wurden. Das E-Rezept darf keine Handelsware werden, damit nicht internationale Internetkonzerne die Versorgung an sich reißen. Die Gestaltung des E-Rezeptes muss als Gelegenheit genutzt werden, um eine Datengrundlage für Maßnahmen zur AMTS zu gewinnen und um zuverlässige Kommunikationswege für Rückfragen beim Verordner zu gestalten. Das alles sehen die Anträge vom Apothekertag vor. Zusätzlich erscheint die Aussicht erstrebenswert, formale Prüfungen der Technik zu überlassen. Bei falschen Markierungen sollte die Fehlermeldung gleich beim Arzt erscheinen, damit sich Retaxationen erübrigen und in den Apotheken Zeit für neue AMTS-Maßnahmen bleibt. So könnte das E-Rezept für neuen Spaß am Beruf sorgen.
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