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Apotheke und Markt
Ein Fall für Levonorgestrel
Notfallverhütung: Ulipristalacetat nicht immer geeignet
Notfallkontrazeptiva verhindern eine Schwangerschaft durch die Verschiebung der zyklusabhängigen Freisetzung des luteinisierenden Hormons (LH) und einer damit verbundenen Verzögerung des Eisprungs. So wird das fertile Fenster geschlossen, in dem eine Befruchtung stattfinden kann.
Wirksamkeit von Levonorgestrel und Ulipristalacetat
Der Unterschied der Wirkstoffe Levonorgestrel und Ulipristalacetat liegt unter anderem im empfohlenen Zeitraum der postkoitalen Anwendung. Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva können innerhalb eines Zeitraumes von 72 Stunden und Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat innerhalb eines Zeitraumes von 120 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Unabhängig vom Wirkstoff sind Notfallkontrazeptiva jedoch nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen werden. Da der Eisprung aber individuellen Schwankungen unterliegt, ist er nicht exakt vorhersehbar. Studien belegen, dass die Wirksamkeit von Ulipristalacetat gegenüber der Wirksamkeit von Levonorgestrel, bei rechtzeitiger Einnahme im Zeitfenster bis zu 72 Stunden, nicht überlegen ist [1].
Levonorgestrel, zum Beispiel in Levonoraristo® enthalten, ist ein synthetisches Gestagen. Der Wirkstoff ist bereits seit über 30 Jahren etabliert. Entsprechend gibt es hier eine äußerst umfangreiche Datenlage zur Wirksamkeit und Verträglichkeit – im Vergleich zu dem relativ neuen erst seit 2009 zugelassenen Wirkstoff Ulipristalacetat.
Extra-Tipp: Leitfaden zur individuellen Kundenberatung
Damit Sie im Apothekenalltag den Überblick behalten können, gibt es als Service von Levonoraristo® einen Leitfaden für das Beratungsgespräch, um stets die individuell passende Notfallkontrazeption empfehlen zu können. Der übersichtliche und handliche Beratungsleitfaden kann direkt bei Aristo Pharma unter der Telefonnummer (0 39 43) 55 42 12 oder über den zuständigen Außendienstmitarbeiter angefordert werden.
Kontraindikationen bei Wahl des Wirkstoffs beachten
Bei der Auswahl des Wirkstoffes sind Sonderfälle zu beachten, die zum Beispiel eine Abgabe von Ulipristalacetat-haltigen Notfall-Pillen ausschließen. So darf an eine Kundin, die an schwerem Asthma bronchiale oder an einer eingeschränkten Leberfunktion leidet oder die orale Glucocorticoide einnimmt, nur ein Notfallkontrazeptivum mit Levonorgestrel abgegeben werden. Bei Frauen, die in den letzten vier Wochen einen CYP3A4-Induktor eingenommen haben, ist Ulipristalacetat aufgrund von Wechselwirkungen ebenfalls keine geeignete Option. Hingegen wird hier empfohlen, die doppelte Dosis Levonorgestrel, also zwei Tabletten Levonorgestrel, einzunehmen [2]. Im Falle von schweren Leberfunktionsstörungen darf keiner der beiden Wirkstoffe abgegeben werden. Auch wichtig zu wissen: Bei Verwenderinnen von hormonellen Verhütungsmitteln kann die ovulationshemmende Wirkung von Ulipristalacetat gemindert werden [3]. Daher sollten in diesem Falle bevorzugt Levonorgestrel-haltige Notfall-Pillen empfohlen werden.
Eine Bevorratung mit Levonorgestrel-haltigen Notfall-Pillen ist aus diesen Gründen angeraten, um in den genannten Sonderfällen ein geeignetes Notfallkontrazeptivum abgeben zu können.
Literatur:
[1] Glasier A F et al. (2010). Ulipristal acetate versus levonorgestrel for emergency contraception: a randomised non-inferiority trial and meta-analysis. The Lancet, 375(9714),555-562
[2] Bundesapothekerkammer. (2018). Handlungsempfehlungen – Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva („Pille danach“), Stand: 28. Februar 2018
[3] Cameron ST et al. The effects on ovarian activity of ulipristal acetate when ‚quickstarting‘ a combined oral contraceptive pill: a prospective, randomized, double-blind parallel-arm, placebo-controlled study. Hum Reprod; 2015;30:1566-1572
Aristo Pharma GmbH, Wallenroder Str. 8 – 10, 13435 Berlin, www.aristo-pharma.de
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