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Deutscher Apothekertag 2018
Die Sicht der ABDA
Bericht des Hauptgeschäftsführers
Zunächst berichtete Schmitz über die Fortschritte beim Securpharm-Projekt. Für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise werde mit dem Termin- und Servicestellengesetz voraussichtlich eine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen. Bei der Öffentlichkeitsarbeit sei die ABDA mit ihrer Kampagne von der Apotheker- zur Patientenperspektive gewechselt und habe dafür viel Anerkennung erhalten.
Europapolitische Arbeit
Im Zusammenhang mit der europapolitischen Arbeit wies Schmitz auf die zentrale Frage hin, ob der Staat Verhaltensregeln aufstellen und bei Schäden für Entschädigung sorgen oder präventiv regulieren soll. Wenn es um Leben und Gesundheit gehe, trete die ABDA seit Langem für präventive Regulierungen ein, müsse aber immer wieder dafür kämpfen wie jüngst bei der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie der EU. Denn diese reduziere die Regulierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten. Immerhin seien dabei Hinweise auf die Besonderheiten der Gesundheitsberufe verankert worden.
Fachliche Arbeit
Außerdem erinnerte Schmitz an den im November 2017 verabschiedeten kompetenzorientierten Lernzielkatalog für die Pharmazie. Zum Modellprojekt Armin berichtete der Hauptgeschäftsführer, dass die Zahl der teilnehmenden Patienten im Juli auf 4000 gestiegen sei. Über ihre Arzneimittelkommission seien die Apotheker zudem an der Bearbeitung von vier nationalen Versorgungsleitlinien stimmberechtigt beteiligt.
Schwierige Beziehung zur GKV
Die Beziehungen zu den Krankenkassen seien im ersten Reflex als „miserabel“ zu betrachten. Zu den gesundheitspolitischen Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes erklärte Schmitz: „In diesen Papieren steht von Jahr zu Jahr nicht viel Neues, nur das Ausmaß der Polemik nimmt leider beständig zu.“ Doch wenn man genauer hinsehe, zeichne sich ein etwas differenziertes Bild ab. „Auf den klassischen Verhandlungsfeldern geht es zwar langsam, aber stetig voran“, so Schmitz. Bei den anstehenden Änderungen zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V zeichne sich eine Einigung bis zum Jahresende ab. Außerdem seien Verträge zu Hilfsmitteln aktualisiert und mit Ersatzkassen neue Verträge zur Diabetikerversorgung geschlossen worden. Dagegen sei es sehr schwer, neue Wege zu gehen oder auch nur neue gesetzliche Rahmenbedingungen umzusetzen. „Bei den Zytostatika-Rezepturen bleibt der GKV-Spitzenverband in seinem alten System verhaftet, dass der Einkaufsdruck auf die pharmazeutischen Unternehmen auf dem Umweg über die Apotheken erzeugt werden soll“, erklärte Schmitz. Es dränge sich der Eindruck auf, dass der GKV-Spitzenverband lieber den Gesetzgeber agieren lassen möchte, als selbst zu gestalten. Doch dies bereite enormen Aufwand und sei nur der zweitbeste Weg. Daraufhin appellierte Schmitz an den GKV-Spitzenverband, „die Scheuklappen abzulegen und die Interessen ihrer Versicherten und damit auch die ihrer Vertragspartner wieder in den Blick zu nehmen“.
Gutachten von 2HM und Monopolkommission
Nach diesen Routineinhalten ging Schmitz vergleichsweise ausführlich auf den Umgang mit dem 2HM-Gutachten ein. Selbstverständlich habe die ABDA das Gutachten analysiert. Doch dann habe die ABDA entschieden, die falschen Ansätze des Gutachtens nicht durch eine selbst initiierte Debatte aufzuwerten. Die ABDA wolle nicht über die Reduzierung des Festzuschlags reden, sondern über eine ausreichende Grundsicherung für alle Apotheken und über zusätzliche honorierte Dienstleistungen. „Wir überlassen die Wahl der Waffen nicht unseren Gegnern“, erklärte Schmitz dazu.
Beim jüngsten Gutachten der Monopolkommission zeige sich ein anscheinend nicht auszurottender Trugschluss. Der Patient werde immer wieder als idealisierter Verbraucher dargestellt, der seinen Bedarf und das Verhältnis von Preis und Leistung einschätzen könne. Doch dies gelte in der Arzneimittelversorgung nicht. Dennoch lasse die Monopolkommission nicht von ihrer Idee des „sanften Preiswettbewerbs“ ab. Doch die Aufgabe der Gleichpreisigkeit sei mit der Kommerzialisierung der Berufsausübung verbunden, mahnte Schmitz.
Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung
Der Erhalt eines regulierten Umfeldes mit der Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln ist daraufhin auch der erste Punkt, den Schmitz als Agenda der ABDA für das nächste Jahr präsentierte. Außerdem müsse verdeutlicht werden, dass die Arbeit in den Apotheken auf Individuen und nicht auf standardisierte Subjekte ziele. Darum müssten die Apotheker weiter über ein Pauschalhonorar vergütet werden. Neue digitale Instrumente dürften nicht zu Standardantworten zwingen. Doch die Apotheken müssten solche Instrumente einsetzen und diese dabei sinnvoll gestalten können.
Der persönliche Kontakt sei das einzigartige Angebot der Apotheken. Doch digitale Instrumente hätten immer dann ihre Berechtigung, wenn sie die persönliche Beratung ergänzen oder unterstützen. Darum habe sich die ABDA seit geraumer Zeit darauf vorbereitet, das IT-Umfeld aktiv mitzugestalten, und in den vorigen Wochen die Entwicklung des elektronischen Rezeptes vorangetrieben.
Gleichpreisigkeit im Mittelpunkt
Auf das herausragende Thema des ersten Tages beim Apothekertag, die Rede von Minister Spahn, ging Schmitz nur mit einer Bemerkung ein. Er mahnte, darauf zu achten, dass die Gleichpreisigkeit nicht unter die Räder gerate. Denn darum gehe es ja eigentlich. In der anschließenden Diskussion des Geschäftsberichts kritisierte Michael Mantell, die ABDA habe auch zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil keinen „Plan B“ zum Rx-Versandverbot. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt entgegnete, es sei nicht zielführend gewesen, einen Plan B zu diskutieren, solange die Politik volle Unterstützung für das Rx-Versandverbot gezeigt habe. Doch „die Situation ist heute neu“, so Schmidt. Was jetzt angeboten werde, sei deutlich vom Versandverbot zu unterscheiden. Es gebe „eine Handvoll Ansätze, die jeder kennt“, erklärte Schmidt und nannte Regelungen über das Sozialrecht und kompensatorische Veränderungen der Vergütung. Die ABDA habe sich durchaus mit solchen Alternativen beschäftigt, dies aber nicht veröffentlicht. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, betonte, dass die Apotheken die Honorierung über die Packungen brauchen, während Spahn eher über ein zweite Säule für die Honorierung über Dienstleistungen gesprochen habe. Dagegen verwies Dr. Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin, auf die Aussage von Spahn, er wolle Gleichpreisigkeit und keine Boni. Darum müsse die ABDA das Rx-Versandverbot weiter verfolgen. Belgardt folgerte: „Ich brauche keinen Plan B.“
Schweigen als politisches Mittel
Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, argumentierte, es sei ein schwerer Fehler gewesen, dass die ABDA das 2HM-Gutachten nicht in einigen entscheidenden Punkten angegriffen habe. „Schweigen ist an dieser Stelle die falsche Politik und das hat sich heute gezeigt“, erklärte Linz, womit sie auf die mehrfachen Hinweise Spahns zum Gutachten anspielte. Außerdem erinnerte Dr. Heidrun Hoch daran, dass bereits beim Apothekertag vor zwei Jahren über ein eigenes Gutachten diskutiert worden sei. Mit einem solchen Gutachten hätte die ABDA jetzt eine bessere Position, so Hoch.
Approbationsordnung und Öffentlichkeitsarbeit
In weiteren Diskussionsbeiträgen ging es um die Zukunft der PKA und den Lernzielkatalog für die Pharmazie. Unabhängig von Letzterem bekräftigte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer: „Das Nachdenken über eine neue Approbationsordnung bleibt.“ Doch dieser Prozess werde Jahre dauern. An der Öffentlichkeitsarbeit wurde die laufende Kampagne gelobt, aber es blieb umstritten, ob die ABDA mehr auf tagespolitische Diskussionen im Gesundheitswesen eingehen soll. |
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