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- DAZ 41/2018
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 4. September 2018 (BAnz AT 01.10.2018, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat die unten genannten Monographien überarbeitet bzw. eine Monographie und eine Reagenzienbeschreibung neu erarbeitet.
Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Revidierte Monographien
1. Ammonium carbonicum
2. Asa foetida
3. Berberis vulgaris
4. Helianthus annuus
5. Potentilla anserina
6. Salvia officinalis
7. Thuja occidentalis
Neue Monographie
1. Baptisia tinctoria
Neue Reagenzienbeschreibung
1. cis-Sabinylacetat RH
Stellungnahmen zu den oben genannten Entwürfen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens zum 3. Dezember 2018 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Ipilimumab, Evolocumab
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Oktober 2018 (BAnz AT 02.10.2018, B3 und B4) sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...
- Ipilimumab (neues Anwendungsgebiet: zur Behandlung von fortgeschrittenen Melanomen bei Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren)“ vom 2. August 2018,
- Evolocumab (Neubewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse)“ vom 6. September 2018
abgedruckt.**
Hilfsmittel-Richtlinie
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Oktober 2018 (BAnz AT 02.10.2018, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL): Versorgung von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Menschen mit mehrfachen Behinderungen sowie Versorgung mit Übertragungsanlagen“ vom 19. Juli 2018 abgedruckt.**
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-Label-Use
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Oktober 2018 (BAnz AT 02.10.2018, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXVI – Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers“ vom 19. Juli 2018 abgedruckt.**
Hessen
LAK: Änderung der Prüfungsordnung für PKA
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Veröffentlichung bekannt:
- „Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten der Landesapothekerkammer Hessen“
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