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Bellartz-Anwalt will Rösler und Bahr als Zeugen

Strafprozess zur Datenklau-Affäre geht weiter

ks/ral | Im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher und Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. arbeitet Bellartz-Anwalt Carsten Wegner weiterhin mit der Strategie, seinen Mandanten als Opfer einer Straftat darzustellen. Den Prozesstag am vergangenen Freitag nutzte er erneut vor allem dazu, weitere Zeugen anzufordern und den Ermittlungsbehörden Fehler vorzuhalten.
Foto: DAZ/ks
Niemals ein Lobbyist Carsten Wegner (re.) stellt seinen Mandanten Bellartz als Journalisten dar, der selbst das Opfer einer Straftat wurde.

Während die Redaktionscomputer von Apotheke Adhoc während der Ermittlungen gegen Bellartz seinerzeit umfassend „gespiegelt“ worden seien, habe die Staatsanwaltschaft anderen Medien später Informationen zulasten seines Mandanten durchgestochen, so der Vorwurf von Wegner. Ermittlungsverfahren seien wegen dieser „Durchstechereien“ keine eingeleitet worden. Und die Strafkammer bleibe untätig, kritisierte der Anwalt. Er beantragte daraufhin erneut die Vernehmung verschiedener Staatsanwälte als Zeugen. Das Gericht wies dies – ebenfalls erneut – zurück. Es bleibt bei der Überzeugung, dass die Vernehmung des zunächst ermittelnden Staatsanwaltes keine Tatsachen zutage fördern könnte, die nicht schon bewiesen oder sonst von Bedeutung wären. Allerdings betonte der Vorsitzende Richter auch, dass die Ablehnung dieser Anträge keine Billigung der ermittlerischen Verfehlungen zum Ausdruck bringen solle. Diese sehe die Kammer durchaus als erheblich an – und sie könnten im Schuldspruch auch strafmildernd berücksichtigt werden.

Nur „Taschenspielertricks“

Der Vorsitzende Richter wiederholte seinen bereits im März unterbreiteten Vorschlag, nur noch zwei der vierzig gemeinsam angeklagten Fälle von „Datendiebstahl“ weiterzuverfolgen. Bei den beiden Fällen handelt es sich um die, die sich auf persönliche E-Mail-Fächer, etwa von Staatssekretären und Abteilungsleitern, beschränken. Auch von der Verfolgung wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz könne abgesehen werden, meinte er. Jedenfalls mit der Maßgabe, dass die bereits festgestellten Tatsachen im Verfahren weiterhin bei der Schuld- und Rechtsfolgenfrage berücksichtigt werden könnten. Für Wegner sind diese Vorschläge nur „Taschenspielertricks“. „Das geht so nicht!“, erklärte er dem Gericht echauffiert. Es handele sich bei den dann eingestellten 38 Anklagepunkten um „klare Freispruchfälle“ – diese dann später in der Strafzumessung wieder berücksichtigen zu wollen, ist für ihn ein Unding. Beschlossen wurde zu den Vorschlägen am vergangenen Freitag noch nichts.

Kein Schaden für das Bundesgesundheitsministerium

Wegner stellte erneut Anträge auf weitere Zeugenvernehmungen, insbesondere will er Staatsanwalt Roland Hennicke im Zeugenstand sehen sowie die beiden früheren Gesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP). Letztere sollen vor allem bezeugen, dass dem Bundesgesundheitsministerium durch den mutmaßlichen „Datendiebstahl“ keinerlei Schaden entstanden sei. Das sollen zudem diverse Presseberichte belegen, in denen Bahr mit entsprechenden Aussagen zitiert wird. Der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) erfordert zwar gar keinen Schaden – aber Wegner hat mit dieser Argumentation möglicherweise die Strafzumessung im Blick.

Der Prozess wird am 19. Oktober fortgesetzt. Weitere Termine sind bis in den Dezember hinein anberaumt. |

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