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Arzneimittel und Therapie
Leberschäden durch Schöllkraut?
Schweizer Behörde ergänzt Warnhinweise
Die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic will darauf hinweisen, dass bei bestehender oder bekannter Lebererkrankung sowie Behandlung mit anderen Arzneimitteln, die die Leber beeinträchtigen können, der Nutzen gegen das Risiko von akutem Leberversagen und einer nachteiligen Wirkung auf Leberfunktionswerte abgewogen werden muss. Patienten sollten Iberogast® absetzen und sich an ihren Arzt wenden, wenn es zu Anzeichen einer Leberschädigung kommt. Verantwortlich für die Leberschäden wird Schöllkraut gemacht. Im Rahmen eines Stufenplanverfahrens hatte das BfArM 2008 die Tagesdosis Schöllkraut-haltiger Arzneimittel (berechnet als Chelidonin) auf 2,5 mg Gesamtalkaloide beschränkt. Die EMA schätzt das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Schöllkraut als negativ ein. In Deutschland wird derzeit in der Gebrauchsinformation von Iberogast® nicht auf eine mögliche leberschädigende Wirkung hingewiesen. Iberogast® enthält alkoholische Auszüge aus der Bitteren Schleifenblume, von Angelikawurzeln, Kamillenblüten, Kümmelfrüchten, Mariendistelfrüchten, Melissenblättern, Pfefferminzblättern sowie von Schöllkraut und Süßholzwurzeln. |
Quelle
Iberogast® Tinktur – Risiko von Leberschädigungen: Anpassung der Arzneimittelinformation. www.swissmedic.ch
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