Die Seite 3

Das Schweigen bröckelt

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Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Warum dürfen wir das nicht öfter erleben? Die ABDA hat eine überzeugende Stellungnahme zum jüngsten Hauptgutachten der Monopolkommission abgegeben (siehe Seite 13). Solche Stellungnahmen gehören dabei zum üblichen Verfahren. Die Monopolkommission hatte einen „sanften“ Preiswettbewerb unter Apotheken propagiert. Dagegen hat die ABDA dargelegt, dass der einheitliche Arzneimittelabgabepreis ein unverzichtbarer Bestandteil des bestehenden Versorgungssystems und der sozialrechtlichen Regeln ist. Sie hat auch die Erwartung der Monopolkommission als weltfremd entlarvt, die Menschen auf dem Land würden Landapotheken – anders als alle anderen „Nahversorger“ – gerne mit höheren Gebühren finanzieren.

Da die Monopolkommission auf das Honorargutachten der Agentur 2HM verwiesen hatte, sah die ABDA sich offenbar veranlasst, auch darauf einzugehen – endlich! Die Kritik der ABDA ist deutlich. Sie attestiert dem Honorargutachten „fehlendes Verständnis dessen, was Apotheken leisten und welche Rahmenbedingungen sie dabei zu beachten haben“. Doch weiterhin liefert die ABDA keine Gegenpositionen zu einzelnen Aussagen, keine Belege zu Fehlern und damit keine Argumente für Diskussionen, wie sie im Dezember im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zu erwarten sind. Denn dann soll das Honorargutachten dort auf der Tagesordnung stehen – trotz Schweigestrategie der ABDA.

Erst recht nach der gelungenen Stellungnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission ist dieses Schweigen zu bedauern. Denn offensichtlich hat die ABDA etwas zu sagen. Besonders überzeugend erscheint das Argument, dass der Gesetzgeber mit dem Versorgungsauftrag der Apotheken zwischen Versorgung und Wirtschaftlichkeit abgewogen habe und seinen Schutzpflichten nachkomme. Dann müsse dies auch beachtet werden, wenn bei der Bemessung der Vergütung die berechtigten Interessen aller Beteiligten einfließen. Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot setze eine Abwägung verschiedener Grundrechte voraus, die der Gesetzgeber getroffen habe. Und dabei gehe es vorrangig um den Schutz der Bevölkerung und nicht um niedrige Preise, argumentiert die ABDA.

Quasi nebenbei hat sich die ABDA auch zur Honorierung geäußert und den Vorschlag der Monopolkommission für Einschreibepauschalen kritisiert. ABDA-Präsident Schmidt hatte – ausdrücklich als Privatperson – im vorigen Jahr seine Sympathie für solche Einschreibungen bekundet. Doch die ABDA sieht dabei viele organisatorische Probleme und beklagt, dass eine Pauschalvergütung das Mengenrisiko auf die Apotheken übertragen würde. Darin sehe ich auch gewichtige Argumente gegen diese Idee, die zudem wenig Ertrag verspricht. Doch warum äußert sich die ABDA nicht öfter zu solchen Themen? Stattdessen ist die DAZ der Frage nachgegangen, wie weit das Packungshonorar langfristig trägt (siehe Seite 24). Die Antworten eines Kammerpräsidenten und eines Verbandsvorsitzenden (siehe Seite 28 und 29) betonen den Konsens zur Grundidee. Doch in den Details bleiben verschiedene Varianten, über die gesprochen werden muss. Hoffentlich ist dazu von der ABDA demnächst mehr zu hören.


Thomas Müller-Bohn

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