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Wirtschaft
Nicht entweder-oder, sondern sowohl-als-auch
Ein Kommentar von Lutz Engelen
Der freie Apothekerberuf ist ein wertvoller Beruf. Er basiert u. a. auf den Werten Wissen, Zuwendung, Vertrauen, Geradlinigkeit und Unabhängigkeit. Auf dieser Basis erfüllen Apothekerinnen und Apotheker ihren Gemeinwohlauftrag und schaffen damit Versorgungssicherheit. Sie sind für die Patientinnen und Patienten sowie für unsere Gesellschaft wertvolle und unverzichtbare Heilberufler.
Unerlässlich ist eine diesem Gemeinwohlauftrag und der hohen Versorgungsqualität Rechnung tragende Honorierung. Dazu gehört als wichtiger Baustein die packungsbezogene Vergütung. Mit ihr werden adäquat und sachgerecht die umfassenden pharmazeutischen Leistungen der, so möchte ich es einmal nennen, Regelversorgung abgedeckt, die zum Beispiel die Prüfung der Arzneimittel, den sachgerechten Einsatz, die notwendige Information und Beratung sowie auch die logistisch-organisatorischen Arbeiten umfasst. Wir alle wissen, dass mit einer solchen pauschalierten Honorierungskomponente individuelle Versorgungsleistungen nicht vollständig zufriedenstellend abgedeckt werden können. Eine Filetierung der Leistungen und Einzelhonorierung wäre aus meiner Sicht aber ein Irrweg. Sie würde dem komplexen und sehr individuellen Versorgungsgeschehen im persönlichen Kontakt mit Patient und Apotheker nicht gerecht. Ganz zu schweigen von dem damit sicherlich verbundenen bürokratischen Mehraufwand in der Abrechnung.
Unbedingt notwendig ist aber ein wirksamer Mechanismus zur Dynamisierung der jetzigen packungsorientierten Honorarkomponente. Die jetzige Situation entspricht längst nicht mehr den gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Apotheken unterliegen. Die damit verbundene Ungerechtigkeit führt zu Recht zu Unmut bei unseren Kolleginnen und Kollegen.
Der Apothekerberuf ist ein moderner Beruf, der sich mit den Herausforderungen und Aufgaben, die der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung schaffen, stetig weiterentwickelt. Erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit wie beispielsweise Medikationsanalyse und Medikationsmanagement sind die Zukunft unseres Berufsstandes, dafür stehe ich als Kammerpräsident, praktizierender Apotheker und Unternehmer im Gesundheitswesen. Unerlässliche Voraussetzung zur Implementierung dieser pharmazeutischen Dienstleistungen in den Berufsstand ist die sozialrechtliche Verankerung und Schaffung einer zusätzlichen Vergütungskomponente im SGB V. Untersuchungen und Erkenntnisse, beispielsweise aus den Projekten ARMIN, PHARM-CHF, AMRINO, OAV, belegen den Nutzen erweiterter kognitiver pharmazeutischer Leistungen zur Verbesserung der Patientenversorgung sowie zur gesundheitsökonomischen Entlastung der Versichertengemeinschaft. Sie tragen einer modernen Patientenversorgung im interdisziplinären Team Rechnung. Der Apotheker bringt seine berufsspezifische Kompetenz in das therapeutische Team von Apotheker, Arzt und Pflege unter Berücksichtigung der Patientenbedürfnisse und -wünsche ein. Erweiterte pharmazeutische Leistungen gehören in den honorierten Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches V verbunden mit der Möglichkeit, die Ausgestaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss mit verhandeln zu können, das sind für mich ganz entscheidende Bausteine.
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