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AK Nordrhein: Allgemeinverfügung Dienstbereitschaft
Allgemeinverfügung der Apothekerkammer Nordrhein zur Dienstbereitschaft (vom 13. Juni 2018)
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 2018 folgende Allgemeinverfügung der Apothekerkammer Nordrhein zur Dienstbereitschaft beschlossen.
Die Apothekerkammer Nordrhein befreit als zuständige Behörde nach § 23 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung grundsätzlich die öffentlichen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zu folgenden Zeiten von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft:
1. montags bis freitags von 0.00 bis 9.00 Uhr
2. montags bis freitags von 12.00 bis 15.00 Uhr
3. montags bis freitags von 18.00 bis 24.00 Uhr
4. mittwochs von 15.00 bis 24.00 Uhr
5. samstags von 0.00 bis 24.00 Uhr
6. am 24. Dezember: montags bis freitags von 0.00 bis 9.00 Uhr und von 12.00 bis 14.00 Uhr, samstags von 0.00 bis 22.00 Uhr
7. am 31. Dezember: montags bis freitags von 0.00 bis 9.00 Uhr und von 12.00 bis 24.00 Uhr, samstags von 0.00 bis 22.00 Uhr
8. an Altweiberfastnacht von 12.00 bis 24.00 Uhr
9. am Rosenmontag von 0.00 bis 24.00 Uhr
10. an örtlichen Brauchtumstagen: montags bis freitags von 0.00 bis 24.00 Uhr, samstags von 0.00 bis 22.00 Uhr.
Diese Befreiungen gelten nicht für die Tage und Tageszeiten, an denen die Apotheke durch Anordnung der Apothekerkammer Nordrhein zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht von der Dienstbereitschaft befreit ist (Notdienstplan).
Diese Allgemeinverfügung kann ganz oder teilweise jederzeit widerrufen werden. Sie tritt 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 17. Juli 2013 außer Kraft.
Soweit aus einem wichtigen Grund über die oben genannten Zeiten hinaus Befreiungen von der Dienstbereitschaft erteilt wurden, bleiben diese unberührt.
Die vorstehende Allgemeinverfügung der Apothekerkammer Nordrhein zur Dienstbereitschaft vom 13. Juni 2018 wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, 13. Juni 2018
Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein
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