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DAZ aktuell
Bald Cannabis-Pilotprojekte
Schweiz plant Gesetzesänderung
Bereits Anfang Juli hat das Parlament einen neuen Pilotversuchsartikel 8a im Schweizer Betäubungsmittelgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die Geltungsdauer des neuen Artikels soll auf zehn Jahre beschränkt werden. Näheres zu den Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer neuen Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt, die ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassung ist. Die Anhörung dauert bis zum 25. Oktober 2018.
Vor allem diese Verordnung steckt einen engen Rahmen für entsprechende Pilotversuche ab. Sie sollen örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden zu begrenzen sein. Die Dauer darf höchstens fünf Jahre betragen. Es sollen nur so viele Personen an einem Projekt teilnehmen, dass die Ergebnisse wissenschaftlich aussagekräftig sind. Die Obergrenze liegt bei 5000. Außerdem sollen nur Erwachsene eingeschlossen werden dürfen, die nachweislich bereits „Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis“ konsumieren und ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der ein Pilotversuch durchgeführt wird. |
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