Was Wann Wo

Ankündigungen

Hessen

HAV: Wahlaufruf Vorstands- und Delegiertenwahl 2018

Die Amtszeit des Vorstandes und der Delegierten des Hessischen Apothekerverbandes endet mit dem 31. Dezember 2018. Es sind in diesem Jahr Wahlen zur Neubesetzung der Vorstands- und Delegiertenmandate nach der von der Hauptversammlung am 22. September 2004 beschlossenen Wahlordnung durchzuführen. Die Amtszeit des neuen Vorstandes und der Delegierten beginnt mit dem 1. Januar 2019 und endet mit dem 31. Dezember 2022.

Wahlberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des jeweiligen Wahlbezirkes (Bezirksgruppe), dem sie angehören. Für jedes Mitglied gilt eine Stimmab­gabe. Jedes ordentliche Mitglied kann in seinem Wahlbezirk sowohl für die Vorstands- als auch für die Delegiertenwahl kandidieren. Es darf jedoch nur ein Amt ausgeübt werden.

Die Wahlen werden in den Bezirksgruppen durchgeführt.

Die Geschäftsstelle für die Wahl ist:

  • Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Frankfurt, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Darmstadt, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Gießen, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Kassel, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Wiesbaden, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach

Zum Wahlausschuss sind berufen:

Wahlleiter: Lutz Mothes, Hellerhof-Apotheke, Frankfurt

1. Beisitzer: Peter Bauer, Wiesbaden

2. Beisitzer: Dr. Klaus Hultzsch, Wiesbaden

Gemäß § 3 der Wahlordnung rufe ich hiermit zu den Wahlen auf.

Vorstandswahl

Gemäß § 18 der Satzung des HAV, in der Fassung vom 20. November 2013, werden gewählt in der Bezirksgruppe

Frankfurt a. M.: 3 Vorstandsmitglieder

Darmstadt: 2 Vorstandsmitglieder

Gießen: 1 Vorstandsmitglied

Kassel: 2 Vorstandsmitglieder

Wiesbaden: 1 Vorstandsmitglied

Termine

Bis zum 15. September 2018, 18.00 Uhr, Einreichung der Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle.

Vom 10. bis 20. Oktober 2018 (letzter Poststempel 20.10.2018) geheime Briefwahl.

Bis zum 1. November 2018 Bekannt­gabe der Wahlergebnisse.

Delegiertenwahl

Gemäß § 15 der Satzung des HAV in der Fassung vom 20. November 2013 werden gewählt in der Bezirksgruppe

Frankfurt am Main: 7 Delegierte

Darmstadt: 5 Delegierte

Gießen: 4 Delegierte

Kassel: 5 Delegierte

Wiesbaden: 3 Delegierte

Termine

Bis zum 10. November 2018, 18.00 Uhr, Einreichung der Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle.

Vom 1. bis 10. Dezember 2018 (letzter Poststempel 10.12.2018) geheime Briefwahl. Bis zum 31. Dezember 2018 Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

Erläuterungen zu den einzelnen Wahlvorgängen

Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Kandidaten der jeweiligen Bezirksgruppe enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss durch zehn Unterschriften von Mitgliedern aus dem Wahl­bezirk unterstützt sein. Jedes wahl­berechtigte Mitglied kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Die Unterschriften müssen auf dem Wahlvorschlag oder auf mit diesem verbundenen Anlagen enthalten sein. Jeder Unterschrift müssen der vollstän­dige Name und die Anschrift des Mitglieds beigefügt sein. Jeder Kandidat kann nur auf einem Wahlvorschlag zu a) und b) kandidieren. Kandidaten der Wahlvorschläge können nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.

Den Wahlvorschlägen muss eine Erklärung der Kandidaten beiliegen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind und im Falle der Wahl das Amt übernehmen.

Zur Durchführung der geheimen Briefwahl wird an die Wahlberechtigten versandt:

a) Stimmzettel,

b) Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“,

c) Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe,

d) Wahlinformation.

Auf dem Stimmzettel sind die mit den eingegangenen, ordnungsgemäßen Wahlvorschlägen benannten Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Gewählt wird durch Ankreuzen der Kandidaten; es dürfen weniger aber nicht mehr Kandidaten angekreuzt werden, als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind.

Nach vollzogener Wahl wird der Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt und dieser verschlossen. Auf dem Umschlag dürfen keinerlei Vermerke angebracht werden. Der Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe ist für die Einsendung des Wahlbriefes bestimmt.

Auf dem Einsendeumschlag ist der Absender (möglichst Stempel oder Maschinendruck) anzubringen.

Die Wahleinsendung wird ungültig:

a) wenn Sie bei der Einsendung Ihres Wahlbriefes auf dem äußeren Umschlag den Absender nicht anbringen;

b) wenn Sie auf dem Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“ irgendeinen Vermerk anbringen;

c) wenn Sie auf dem Stimmzettel mehr Kandidaten ankreuzen, als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind, oder zusätzliche Vermerke anbringen.

Alle wahlberechtigten Mitglieder des Verbandes werden aufgerufen, sich an den Wahlen zu beteiligen und Wahlvorschläge einzureichen. Zur Vorstandswahl bis zum 15. September 2018, zur Delegiertenwahl bis zum 10. November 2018, jeweils bis 18.00 Uhr.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden in der Fachpresse bis 25. September 2018 bzw. 20. November 2018 bekannt gegeben.

Lutz Mothes, Wahlleiter

Rheinland-Pfalz

Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2018

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Winter 2018 bis spätestens Freitag, 7. September 2018, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nach­teilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildende selbst erfolgen.

Die Apothekenleiter sollen bitte die Auszubildende schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinweisen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2018.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wieder­holern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehr­apotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus den folgenden Berufsschulen senden ihre An­meldung an:

Berufsschule Ludwigshafen: Berufsbildende Schule Wirtschaft 2, Sigrid Rhunke-Schüßler, Bismarckstr. 39, 67059 Ludwigshafen

Kaiserslautern: Stefan Littek, Hildegardis-Apotheke, Hildegardring 56 – 58, 67657 Kaiserslautern

Mainz: Martin Grigat, Landesapo­thekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz

Koblenz-Montabaur, Wissen-Altenkirchen: Dr. Susanne Trumm, Elbert-Apotheke, Hauptstr. 17 a; 56412 Niederelbert

Trier: Kerstin Iversen, Stern-Apotheke, Bahnhofstr. 32, 54329 Konz

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.