Adexa-Info

Teilnotdienste im Tarifvertrag

Österreich und Deutschland im Vergleich

Im Nachbarland hat sich der Verband angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) mit dem Österreichischen Apothekerverband auf Zahlungen bei Teildiensten verständigt. Bei uns gelten solche Regelungen schon länger. ADEXA hat in dem Zusammenhang andere Tarif­forderungen.
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In Österreich leisten manche Apotheken während der Abendsprechstunden von Ärzten sogenannte Teilnotdienste. Sie versorgen Patienten mit Arzneimitteln, bis benachbarte Praxen geschlossen haben. Allerdings sah der Kollektivvertrag (bei uns Tarifvertrag) für pharmazeutische Fachkräfte nur Besoldungsregeln für einen Bereitschaftsdienst am Tag oder während der Nacht vor. Diese Lücke haben Gewerkschaft und Arbeitgeber jetzt geschlossen. ADEXA erreichten aufgrund von Medienberichten mehrere Anfragen zur Situation in Deutschland.

Ein Blick in die Tarifverträge

Grundlagen zur Regelung bei Notdiensten sind im Bundesrahmentarifvertrag und im Rahmentarifvertrag Nordrhein jeweils die Paragrafen 6. Demnach erhalten Angestellte für jede Notdienstbereitschaft in der Nacht (18.30 Uhr bis 8.00 Uhr) nach Wahl des Apothekeninhabers entweder Freizeit oder eine Vergütung. Bei Freizeit sind zwischen 18.30 und 22.00 Uhr 3,5 Stunden und ab 22.00 bis 8.00 Uhr 5,5 Stunden gutzuschreiben. Die Vergütung orientiert sich an den Spalten 2a und 2b des Gehaltstarifvertrags. Das sind bis zu 82,00 Euro für die ersten 3,5 Stunden plus 85,00 Euro für die Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr. Leisten Angestellte Dienste an Sonn- und Feiertagen (8.00 bis 18.30 Uhr), erhalten sie 10,5 Stunden Freizeit oder eine entsprechende Vergütung laut Spalte 3 des Gehaltstarifvertrags, die bis zu 247,00 Euro beträgt. Sollten sich beispielsweise zwei Approbierte einen 24-Stunden-Dienst teilen, erhalten sie je nach Uhrzeit und Stundenzahl anteilig Freizeit oder Vergütung.

Die 13-Prozent-Regelung kippen!

ADEXA hat in den aktuellen Tarifverhandlungen andere Ziele. Erhalten Angestellte ein Gehalt von mindestens 13 Prozent über Tarif, ist ihre Dienstbereitschaft nach dem aktuell gültigen Tarifvertrag pauschal abgegolten. Wir fordern in den bevorstehenden Rahmenverhandlungen, diese „13-Prozent-Regelung“ zu streichen, da sie nicht mehr zeitgemäß ist. Außerdem muss für alle Berufsgruppen mit Notdienstbereitschaft über eine angemessene Vergütung diskutiert werden. Für die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten sie entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung nach dem Gehaltstarif ADA. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro pro Stunde. Hier müssen Arbeitgeber nachlegen! |

Tanja Kratt

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

Zweite Vorsitzende

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