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Nur ein gegenständliches Nichts?

Bellartz-Prozess: Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Konfrontationskurs

BERLIN (bro/ks) | Seit Jahresbeginn wird vor dem Landgericht Berlin im sogenannten Datenklau-Prozess verhandelt. Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz wird vorgeworfen, den IT-Spezialisten Christoph H. dafür bezahlt zu haben, Mails mit internen Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abzuzweigen. Richtig voran geht es nicht.

Der 22. Verhandlungstag am 27. Juli war kurz. Das Gericht hatte von vornherein nur 45 Minuten hierfür angesetzt. Doch besser kurz als gar nicht, denn eine Hauptverhandlung darf nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Die Zeit reichte der Verteidigung, mehrere Anträge und Erklärungen zu verlesen. In ihrem Fokus stehen weiterhin die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft, an denen sie so einiges zu monieren hat. Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner warf dem Polizisten, der die Ermittlungen geleitet hatte und schon drei Mal als Zeuge vor Gericht erschienen war, vor „objektiv falsch ausgesagt“ zu haben. Zudem habe er mehrfach mit Pressevertretern gesprochen und Akten unvollständig geführt. Wegner geht davon aus, dass diese „Probleme bei der Berliner Polizei“ kein Zufall mehr seien. Er nehme an, dass bei den Ermittlern auch „ganz gezielt“ Daten gelöscht worden seien. Deswegen wundere er sich, dass die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Ermittler aufgenommen habe. Auch die Staatsanwaltschaft selbst attackierte Wegner immer wieder. Unter anderem sei nach wie vor nicht klar, was Bellartz eigentlich vorgeworfen werde. Wann soll wer welche Daten von wem, wie und wo entwendet haben? Der Anwalt wies darauf hin, dass bei Bellartz keine geheimen BMG-Papiere gefunden wurden, auch eine Übergabe sei nirgendwo dokumentiert. Wegners Schlussfolgerung: „Seit Wochen und Monaten verhandeln wir hier ein gegenständliches Nichts.“

Staatsanwalt Holger Brocke, der in der Urlaubszeit die Sitzungsvertretung übernommen hat, konterte Wegner: Die Verteidigung würde die Tatsachen „unseriös verzerren“ – man könne schon fast von „Verschwörungstheo­rien“ sprechen, die in sprachlicher Prosa vorgetragen werden. Inhaltlich ging er allerdings nicht auf die Vorwürfe der Verteidigung ein. Wörtlich sagte er: „Ich denke nicht, dass Sie darauf einen Anspruch haben. Und wenn es nicht zu einem Freispruch kommt, können Sie gerne in Revision gehen.“

Eine weitere Diskussion war angesichts der knappen Zeit nicht möglich.

Am 13. August wird weiterverhandelt. |

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