Aus den Ländern

Sächsische LAK: Nachberufung in die Kammerversammlung

Das Mandat des Apothekers Dr. Steffen Rodewald aus dem Wahlkreis 4 – nicht in öffentlichen Apotheken tätige Apotheker, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben – endete gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG). Gemäß § 21 der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer rückt als neues Mitglied für den jeweiligen Wahlkreis in die Kammerversammlung der Wahlbewerber nach, der nach dem Wahlergebnis von den nicht gewählten Wahlbewerbern die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Dies ist Apothekerin Dr. Anne Lewerenz, Angestellte in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig. Apothekerin Dr. Anne Lewerenz hat die Nachberufung an­genommen. |

Dr. Eckard Schleiermacher, Wahlleiter

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