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Urlaubsgeld: Tarifgebundene Mitarbeiter profitieren häufiger

Online-Befragung auf Lohnspiegel.de

Jeder zweite Beschäftigte erhält einen Extrazuschuss für die Urlaubskasse. Dabei ist ein entscheidender Faktor, ob im Unternehmen ein ­Tarifvertrag Anwendung findet.
Foto: Marie Maerz – stock.adobe.com

Jedes Jahr analysiert das WSI-Tarif­archiv die aktuellen Daten vom Portal Lohnspiegel.de zum Thema Urlaubsgeld. Diesmal haben mehr als 28.000 Arbeitnehmer an der Online-Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse im Überblick:

  • Tarifgebundene Betriebe zahlen fast doppelt so häufig Urlaubsgeld wie Unternehmen, in denen kein Tarifvertrag gilt.
  • Insgesamt bekommt die Hälfte aller Beschäftigten ein Urlaubsgeld.
  • Bei den tarifgebundenen Beschäftigten sind es 71%, ohne Tarifvertrag nur 38%.
  • Männliche Beschäftigte profitieren zu 54%, bei den befragten Frauen sind es nur 41%.
  • Erhebliche Unterschiede bestehen nach wie vor zwischen Ost (36%) und West (52%), was wiederum an der Tarifbindung liegen dürfte.
  • In Kleinbetrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern gehen die Beschäftigten häufiger leer aus als in großen Firmen (38 vs. 65%).
  • Auffällig sind auch Branchenunterschiede: Während in der Industrie 64% der Beschäftigten ein Urlaubsgeld erhalten, sind es im ­Bereich Gesundheit und Soziales nur 26%.

Dazu ADEXA-Vorstand Andreas May: „Mit der von ADEXA im Bundesrahmentarifvertrag bzw. RV Nordrhein festgelegten Sonderzahlung sind die Arbeitgeber flexibel beim Auszahlungszeitpunkt. Man kann das 13. tarifliche Monatsbruttogehalt also auch in einen Anteil für die Urlaubskasse und einen für die Weihnachts­geschenke splitten. Wichtig ist nur, dass die Auszahlung spätestens mit dem Novembergehalt erfolgt.“ |

Quelle

NN. Einkommen – Urlaubsgeld: Tarif gewinnt. Böckler Impuls 2018;11, Informationen der Hans Böckler Stiftung, www.boeckler.de/114463_114475.htm

sjo

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