DAZ aktuell

Schwarze Kassen und neue Akten

19. Verhandlungstag vor dem Landgericht Berlin wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem BMG

BERLIN (ks) | Im Strafprozess gegen Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. kommen immer mehr Dokumente auf den Tisch. Etwa eine Akte zu einem Ermittlungsverfahren, das wegen des „Führens schwarzer Kassen bei der ABDA“ eingeleitet wurde. Ermittelt wurde gegen „Unbekannt“ und das Verfahren offenbar ohne großen Wirbel eingestellt.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft berichtete zu Beginn der Sitzung am vergangenen Montag, vier weitere Leitz-Ordner von der Polizei erhalten zu haben – es geht dabei um die Ausdrucke von E-Mails, die der leitende Ermittler im Verfahren zunächst als CD nachgereicht hatte. Zudem habe er die Akten zu dem eingestellten ABDA-Verfahren angefordert, um zu prüfen, ob sie für den aktuellen Prozess relevante Informationen enthalten. Offenbar wurde hier wegen Untreueverdachts ermittelt. Darüber war im Prozess gegen Bellartz und H. bisher noch kein Wort zu hören gewesen. Auch der frühere ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz hatten in ihren Zeugenaussagen solche Ermittlungen nicht erwähnt.

Bellartz’ Strafverteidiger Carsten Wegner zeigte sich empört. Er kritisierte abermals den „unbefriedigenden Umgang“ der Ermittlungsbehörden mit den Akten. Er zitierte zudem aus den mehr als 1000 E-Mails rund um den Ermittlungskomplex, die die Polizei nachgereicht hatte. Darin beklagten die Beamten etwa, „beim BMG tut sich zu wenig“ oder die Verhandlungen mit dem Ministerium verliefen „zäh“. Der leitende Ermittler hatte schon in seiner Zeugenaussage vor ­Gericht eingeräumt, dass es in der ­Zusammenarbeit zwischen Bundesgesundheitsministerium und Polizei bei den Ermittlungen durchaus hakte. Zudem las der Anwalt aus E-Mails vor, in denen von „fehlenden Belastungsbeweisen“, „unzureichenden Anhaltspunkten für eine Durchsuchung“ und Umständen, die „nicht gut für den Tatbestand“ seien, die Rede ist. „Was soll das bedeuten?“, fragte Wegner. Der Verteidiger ist nicht überzeugt, dass mittlerweile alle Dokumente vorliegen, die noch relevant sein könnten. An seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, um die nachgereichten Dokumente umfassend zu sichten, hält er daher fest. Doch darüber entschied das Gericht bislang nicht. Möglicherweise geschieht dies an diesem Donnerstag (21. Juni) beim nächsten Verhandlungstermin. Erst einmal will das Gericht die Akten weiter studieren, so der Vorsitzende Richter. Eine Aussetzung des Verfahrens hat nämlich ­einen entscheidenden Haken: Das ­Verfahren müsste dann nochmals von vorne aufgerollt werden. |

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