Aus den Ländern

„Schluss mit der Rosinenpickerei“

Apotheker in Nordrhein kämpfen für Patienten und gegen rein profitorientierte Konzerninteressen

Die Apotheker in Nordrhein beobachten mit großer Sorge, dass ausländische Konzerne zunehmend in die Arzneimittelversorgung in Deutschland, zu der per Gesetz inhabergeführte Apotheken vor Ort verpflichtet sind, eindringen. Auf ihrer Kammerversammlung am 13. Juni verabschiedeten sie daher einstimmig eine Resolution, mit der die Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit der Apotheker im Interesse der Patienten gestärkt werden sollen.

Die Resolution (s. Kasten) steht ganz im Zeichen der gemeinsamen Aktivitäten der Heilberufskammern in NRW. Ziel ist die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten in NRW durch die bewährten und zukunftsfähigen Strukturen der freien Heilberufe. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, stellte unmissverständlich klar: „Die rein profitorientierten ausländischen Konzerne picken sich nur die attraktiven Rosinen aus dem deutschen Gesundheitssystem. An wichtigen und kostenintensiven Gemeinwohlaufgaben in der Arzneimittelversorgung, wie z. B. dem Nacht- und Notdienst, beteiligen sie sich nicht.“

Foto: AK Nordrhein
Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

Freiberuflichkeit der ambulanten Arzneimittelversorgung erhalten

So berge der Einstieg von Fremdkapitalgebern in die Arzneimittelversorgung die Gefahr, „dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten“.

Die Kammerversammlung der Apotheker in Nordrhein fordert die politischen Entscheidungsträger auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten Arzneimittelversorgung zu erhalten.

Zuverlässige Rahmen­bedingungen schaffen

Der Gesetzgeber müsse die Rahmenbedingungen für eine langfristig gesicherte flächendeckende Arzneimittelversorgung stellen. Nur so könnten junge Menschen nach Abschluss ihres Pharmaziestudiums den Schritt in die Selbstständigkeit wagen – gerade auch in strukturschwachen Regionen. „Apothekerinnen und Apotheker brauchen zuverlässige Rahmenbedingungen, damit sie in heilberuflicher Selbstverwaltung die Arzneimittelversorgung für Patientinnen und Patienten der Entwicklung der Gesellschaft anpassen können“, betont Präsident Engelen“. |

Quelle: AK Nordrhein

Resolution der 10. Sitzung der XVI. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein

Im Interesse der Patienten – Freiberuflichkeit stärken

Die Kammerversammlung beobachtet mit Sorge, dass ausländische Konzerne zunehmend in die Arzneimittelversorgung in Deutschland, zu der per Gesetz inhabergeführte Apotheken vor Ort verpflichtet sind, ein­dringen. Dieser Entwicklung will der GKV-Spitzenverband mit seinem Positionspapier zur Arzneimittelversorgung mit seiner Forderung nach Fremdbesitz bei den Apotheken Vorschub leisten. Dieser Einstieg von Fremdkapitalgebern in die Arzneimittelversorgung birgt die Gefahr, dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten.

Konzerne betreiben „Rosinenpickerei“ und locken die Patientinnen und Patienten mit Boni, ohne sich an den vielfältigen Gemeinwohlpflichten zu beteiligen, und sind anders als die inhabergeführten Apotheken vor Ort nicht zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen flächendeckenden Arzneimittelversorgung verpflichtet.

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten Arzneimittelversorgung zu erhalten.

Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für eine langfristig gesicherte flächendeckende Arzneimittelversorgung stellen. Nur so wagen junge Approbierte den Schritt in die Selbstständigkeit – auch in strukturschwachen Regionen. Es gilt, eine vielgestaltige und vitale ambulante Versorgungslandschaft gemeinsam mit den Arztpraxen, Pflegeheimen und Pflegediensten sowie den Angehörigen der Patientinnen und Patienten zu erhalten. Selbstständige wie angestellte Apothekerinnen und Apotheker müssen auch in Zukunft als Angehörige eines freien Heilberufes das Wohl ihrer Patientinnen und Patienten an die erste Stelle setzen können.

Düsseldorf, 13. Juni 2018

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