Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...

  • Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (neues ­Anwendungsgebiet: HIV bei jugendlichen Patienten von 12 bis < 18 Jahre)“ vom 3. Mai 2018 (BAnz AT 13.06.2018, B1),
  • Tivozanib“ vom 22. Mai 2018 (BAnz AT 13.06.2018, B2),
  • Perampanel (neues Anwendungs­gebiet: Primär generalisierte Epilepsie)“ vom 17. Mai 2018 (BAnz AT 14.06.2018, B3)

abgedruckt.*


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 12. Juni 2018 (BAnz AT 12.06.2018, B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Aqua B. Braun; NaCl 0,9% B. Braun; Ringer B. Braun)“ vom 22. Mai 2018 abgedruckt.*


* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.


Bayern

Landesapothekerkammer: Änderungen von Geschäfts­ordnungen

Die Zertifizierungskommission und der Vorstand der Bayerischen Landesapothekerversammlung haben folgende Änderungen ihrer Geschäftsordnungen beschlossen:

  • „Änderung der Geschäftsordnung der Zertifizierungskommission der Bayerischen Landesapothekerkammer zum Vollzug der QMS-Satzung“ vom 06.06.2018 (Webcode B7FK4)
  • „Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes der Bayerischen Landesapothekerkammer zum Vollzug der QMS-Satzung“ vom 07.06.2018 (Webcode K3DR2)

Sie finden diese Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in die Suchfunktion die oben genannten Webcodes ein.

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