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LSG entscheidet zur Hilfstaxe
Der Gesetzgeber hatte GKV-Spitzenverband und DAV aufgegeben, bis Ende August 2017 die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie neu auszuhandeln (Anlage 3 der Hilfstaxe). Doch die Verhandlungen scheiterten und die Schiedsstelle wurde angerufen. Am 19. Januar setzte diese neue, deutlich höhere Abschläge auf die Apothekeneinkaufspreise fest und richtete neue Abschlagsgruppen für patentgeschützte Wirkstoffe ein. Diese Abschläge gelten rückwirkend seit 1. November 2017.
Diese Entscheidung kam bei den betroffenen Apotheken sowie den Verbänden gar nicht gut an. Der DAV erhob – mit finanzieller Unterstützung des VZA – vor dem LSG Berlin-Brandenburg Klage und beantragte überdies einstweiligen Rechtsschutz – denn Klagen gegen Festsetzungen der Schiedsstelle haben per Gesetz keine aufschiebende Wirkung. Der DAV sieht Apotheken nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt.
Nun steht die Entscheidung im Eilverfahren bevor. Vergangenen Freitag fand bereits ein nicht öffentlicher Verhandlungstermin vor dem LSG statt. Wie der Pressesprecher des Gerichts mitteilte, wurde das Verfahren „intensiv erörtert“. Nun habe die Seite der Apotheker bis nächsten Montag Zeit für ein letztes schriftliches Vorbringen. Der Senat werde voraussichtlich kommende Woche entscheiden. Auch für das Klageverfahren gibt es bereits einen Verhandlungstermin am 16. Oktober. „Damit räumt der Senat der Sache Priorität ein und zieht sie vor“, so der Sprecher. |
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