Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 18. Mai 2018 (BAnz AT 06.06.2018, B5)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der ­Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM − Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen ­Homöopathischen Arzneibuch-­Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat die unten genannten Monografien überarbeitet.

Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Cnicus benedictus, ethanol. ­Decoctum

Daphne mezereum

Stellungnahmen zu den oben genannten Entwürfen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 1. August 2018 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 18. Mai 2018

65.1.02 – 3662 – H7425 – 13123/18

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich

Zulassung von Tierarzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. Juni 2018 (BAnz AT 11.06.2018, B5) ist eine „Bekannt­machung über die Zulassung von ­Tierarzneimitteln sowie andere ­Amtshandlungen“ vom 28. Mai 2018 abgedruckt.**

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Juni 2018 (BAnz AT 06.06.2018, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Macrogol dura®; Medicoforum Laxativ)“ vom 8. Mai 2018 abgedruckt.**

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Cladribin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 8. Juni 2018 (BAnz AT 08.06.2018, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Cladribin“ vom 17. Mai 2018 abgedruckt.**

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. Juni 2018 (BAnz AT 11.06.2018, B4) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittel­verzeichnis und zum Pflegehilfs­mittelverzeichnis“ vom 23. Mai 2018 abgedruckt.**


* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 06.06.2018, B5)

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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