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Ankündigungen

Überregional

Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer

Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind.

Die Veranstaltungen sind gemäß ­folgendem Schema aufgeführt:

Veranstalter mit Anmeldeadresse

1) Titel

2) Gebiet

Seminar Nr.

1. Thema (Modul)/Unterthema

2. Thema (Modul)/Unterthema

entsprechend den von der Bundes­apothekerkammer verabschiedeten ­Seminarinhalten

Anrechenbare Stunden

3) Datum, Ort der Veranstaltung

4) Kosten

Bayerische ­Landesapothekerkammer

Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München, Tel. (0 89) 92 62-0, Fax (0 89) 92 62-22

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2018/059

1) -

2) Homöopathie und Naturheil­verfahren

Zyklus

100 Stunden

3) Teil a: 24. bis 26.01.2019, Teil b: 21. bis 23.03.2019, Teil c: 23. bis 25.05.2019, Teil d: 11. bis 13.07.2019, Teil e: 12. bis 14.09.2019, München

4) 1650,- Euro

Baden-Württemberg

Mitgliederversammlung des LAV

Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V. lade ich Sie zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 18. Juli 2018, 14.30 Uhr, in das Apothekerhaus des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V., Hölderlinstraße 12, 70174 Stuttgart, Tel. (07 11) 22 33-40 ein.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bericht des Präsidenten

4. Jahresabschluss 2017: Erläuterung und Beschlussfassung

5. Entlastung

  • a) des Schatzmeisters
  • b) der Mitglieder des Vorstandes

6. Finanzplan 2018: Erläuterung und Beschlussfassung

7. Verschiedenes

Satzungsgemäß weise ich auf § 6 Absatz 2 Satz 1 unserer Satzung hin: „Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ihre Einberufung gemäß § 6 Absatz 1 erfolgt ist.“

Gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe a) der Satzung liegt der Jahresabschluss zehn Werktage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Gerne laden wir Sie wieder zum gemeinsamen Grillen mit dem Vorstand und den Mitarbeitern aus der Geschäftsstelle in unserem urigen Garten im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein. Wir haben einen Kundenparkplatz mit begrenzter Parkmöglichkeit gegenüber dem Apothekerhaus. In der Hölderlinstraße selbst können Sie kostenpflichtig parken.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Teilnahme schriftlich bis spätestens 4. Juli 2018 zu bestätigen.

Fritz Becker, Präsident

Bayern

Anmeldung zur Zwischen­prüfung 2018 für PKA

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 25. Oktober 2018 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungs­aufgaben.

An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2018 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer einzureichen. Gültig sind auch per FAX übersandte Anmeldungen (Fax Nr. 089/92 62-66). Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer herunter geladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP / PTA / PKA > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Nach Ende der Anmeldungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Später eingereichte Anmel­dungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt ­werden.

Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77 BIC: DAAEDEDDXXX). Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.

Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Mecklenburg-Vorpommern

8. Sitzung der VII. Kammer­versammlung

Der Präsident und der Vorstand der Apothekerkammer laden Sie hiermit sehr herzlich zur 8. Sitzung der VII. Kammerversammlung der ­Apothekerkammer Mecklenburg-­Vorpommern am 27. Juni 2018 ein.

Ort: Geschäftsstelle, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Zeit: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Genehmigung der Tages­ordnung

TOP 3 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.11.2017

TOP 4 Bericht des Präsidenten

TOP 5 Berichte der Ausschussvorsitzenden bzw. Vertreter/innen

  • Ausschuss Aus- Fort- Weiterbildung
  • Ausschuss Dienstbereitschaft/­Rezeptsammelstellen
  • Rechnungsprüfungsausschuss

TOP 6 Jahresabschluss 2017 der ­AK Mecklenburg-­Vorpommern

TOP 7 Jahresabschluss 2017 der ­Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern

TOP 8 Beschlussvorlagen

8.1 Fortbildungssatzung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (Überprüfung der gesetzlichen Fortbildungspflicht)

8.2 Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern über das ATHINA – Zertifikat

TOP 9 ABDA-Haushalt - zukünftige Verfahrensweise

TOP 10 Deutscher-Apothekertag 2018: Delegierte/Anträge

TOP 11 Bericht aus/Diskussion mit Vorstand und Geschäftsstelle

TOP 12 Sonstiges

Die Kammerversammlung ist für alle Kammermitglieder, d. h. für alle Apothekerinnen und Apotheker unseres Landes, offen.

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