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GKV-Spitzenverband folgt den Empfehlungen der Honorargutachter
Positionspapier zur Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung
Das zum Beschluss vorliegende Positionspapier ist „nur“ zehn Seiten lang, hat es inhaltlich aber in sich. Grundsätzlich will der Kassenverband an zwei Punkten ansetzen: Erstens werden drastische Einsparungen am Apothekenhonorar gefordert. Wirklich tief ins Detail zu etwaigen Umstellungen am Honorar gehen die Kassen nicht. Klar ist aber: Die im Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) genannten Empfehlungen werden immer wieder als Bezug genannt. Zweitens geht es um tiefgreifende Änderungen an der Apothekenstruktur und um den Versandhandel.
Verband setzt sich schon länger für Deregulierungen ein
Schon im Bundestagswahlkampf hatte der GKV-Spitzenverband weitgehende Deregulierungen im Apothekenmarkt gefordert. In den vergangenen Monaten hat der Kassenverband, der als die politische Spitzenorganisation der Kassen in Berlin agiert, nun ein Positionspapier entwickelt, mit dem eine „Neuordnung“ der Apothekenstrukturen und des Honorars ins Spiel gebracht wird.
Zentrale Forderungen des GKV-Spitzenverbands
- Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes, um „neue flexible Vertriebswege“ zu ermöglichen und „Patienten die Chance auf bedarfsgerechte Angebotsstrukturen“ zu bieten. „Zudem werden durch einen damit entstehenden stärkeren Wettbewerb Anreize für eine intensivere Beratung und die Entwicklung neuer patientenorientierter Versorgungsformen gesetzt.
- Apotheken „Light“: Filialapotheken sollen nicht mit gleicher Ausstattung und Organisation wie Hauptapotheken betrieben werden, da ihr Betrieb wirtschaftlich weniger attraktiv sei. Gefordert wird daher eine „arbeitsteilige Organisation innerhalb von Filialverbünden oder auch mehrerer Einzelapotheken“.
- Kein Verbot von Pick-up-Stellen
- Reduzierung der Öffnungszeiten und mobile Versorgung durch Apothekenbusse mit fixen Touren bzw. Standzeiten in strukturschwachen Regionen.
- Video-Pharmazie: „Analog zur Telemedizin könnte beispielsweise Telepharmazie in der Filialapotheke durch pharmazeutisches Fachpersonal mit Teleassistenz zum approbierten Apotheker in der Hauptapotheke [...] geleistet werden. Damit könnte [...] eine feste ‚pharmazeutische Sprechstunde‘ realisiert werden.“
- Rezepturen „vertraglich abgesichert kurzfristig von anderen qualifizierten Apotheken oder Herstellbetrieben beziehen“.
Der GKV-Spitzenverband betont immer wieder, dass „erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven“ beim Großhandels- und Apothekenhonorar bestehen. Schließlich habe das Gutachten des BMWi gezeigt, dass „einige Leistungen teilweise deutlich überfinanziert“ seien. Die Gutachter hatten für alle Honorarbestandteile der Apotheker neue Werte errechnet, die – bei einer Umsetzung – zu einer „Kostendeckung“ führen würden. Und auch der GKV-Spitzenverband will diese „Kostendeckung“ erreichen.
Die BMWi-Gutachter hatten beispielsweise empfohlen, das Fixhonorar auf 5,84 Euro zu senken, die prozentuale Marge aber auf 5 Prozent zu erhöhen. Der Kassenverband macht zumindest zum Fixhonorar keine festen Angaben. Grundsätzlich stören sich die Kassen aber an der Konzeption des Apothekenhonorars:
„Im Ergebnis führt dies zu der heute bestehenden ungleich verteilten Vergütung zwischen den Apotheken und zur Ausbildung unwirtschaftlicher Strukturen mit einer Überversorgung in städtischen Gebieten. Dieser im Gutachten identifizierte ruinöse Wettbewerb wiederum ist zu einem großen Teil selbst verursacht durch Preisdumping bei sog. OTC-Arzneimitteln.“
Die Kassen fordern daher eine „Entflechtung“ des Apothekenhonorars. Das bedeutet konkret:
„Dabei ist die vorgeschlagene Umgestaltung der Vergütung durch Absenkung des absoluten sowie Anhebung des prozentualen Festzuschlags sachgerecht. Letzterer ist zu deckeln, um eine unberechtigte Belastung der Versichertengemeinschaft durch die zunehmende Zahl hochpreisiger Arzneimittel zu verhindern.“
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheker (BVDVA) und die Grünen-Bundestagsfraktion fordern als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung seit Monaten die Einführung einer Höchstpreisregelung. Um die Landapotheken zu schützen, sollen die Zahlungen in den Nacht- und Notdienstfonds erhöht werden, aus dem insbesondere viele kleine Apotheken auf dem Land profitieren. Der Kassenverband erklärt, dass die Erhöhungen bei der Notdienstpauschale durchaus machbar seien – wenn gleichzeitig das Fixhonorar abgesenkt werde.
GKV will Niederlassungsfreiheit der Apotheker nicht finanzieren
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes kann es darüber hinaus nicht Aufgabe der Kassen sein, Apotheken am Leben zu erhalten.
„Das wirtschaftliche Risiko der Niederlassungsfreiheit von Apotheken ist nicht durch die GKV zu tragen, vor allem dann nicht, wenn sie in überversorgten Gebieten erfolgt ist. Eine Förderung von möglicherweise von einer Schließung bedrohten Apotheken ist daher nicht zielführend.
Auf das Kapitel zur Apothekenvergütung folgen im GKV-Positionspapier die Ausführungen zur Apothekenstruktur. Dort heißt es: „Deutschland weist im internationalen Vergleich insgesamt eine hohe Apothekendichte auf.“ Was der Kassenverband damit meint, ist völlig unklar. Richtig ist, dass Deutschland bei der Apothekendichte im EU-Vergleich mit etwa 24 Standorten auf 100.000 Einwohner im unteren Mittelfeld liegt und in den vergangenen Jahren immer wieder abgerutscht ist.
„Die Regulierung des Apothekenmarktes in Deutschland erfolgt derzeit noch unter dem Leitgedanken der Bewahrung historisch gewachsener Privilegien und Strukturen, auch im Hinblick auf die Vergütung. Der Patient steht dabei nicht im Fokus der Interessen, sondern vielmehr die Vergütung.
Pro Versandhandel und Boni
Zu guter Letzt geht es im Positionspapier dann noch um den Versandhandel, der aus Sicht des Kassenverbandes „für Belebung des Apothekengeschäfts“ sorgt. Auch hier verweist das Papier wieder auf das Honorargutachten, in dem steht, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Marktanteil der EU-Versender und der wirtschaftlichen Situation der Apotheke gebe. Was die Auflösung des Versandhandelskonfliktes nach dem EuGH-Urteil betrifft, schlagen sich die Kassen auf die Seite des BVDVA und der Grünen und fordern ein Höchstpreismodell: „Die Vergütungshöhe für Versandarzneimittel, die vom Höchstpreis abweicht, ist dann in einem zweiten Schritt ergänzend durch Selektivverträge zwischen Krankenkassen (und deren Verbände) und den Versandapotheken festzulegen.“ Der GKV-Spitzenverband wollte sich auf Nachfrage inhaltlich nicht zu dem Papier äußern. Ein Sprecher teilte lediglich mit: Der Verwaltungsrat wird sich auf seiner Sitzung in dieser Woche mit einem Positionspapier zur Apothekenstruktur- und vergütung befassen. |
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