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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 23. April 2018 (BAnz AT 09.05.2018, B8)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Herstellungsregeln der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat eine neue Monografie entworfen, die mit Bekanntmachung vom 7. September 2015 (BAnz AT 23.09.2015, B4) zur Stellungnahme veröffentlicht wurde.
Der überarbeitete Entwurf soll in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, er wird hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Neue Monografie
Saccharose-Maisstärke-Kügelchen für homöopathische Zubereitungen
Stellungnahmen zu dem Entwurf dieser Monografie des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 9. Juli 2018 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Prof. Dr. Karl Broich
Zulassungen von Impfstoffen und Arzneimitteln
Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind folgende Bekanntmachungen abgedruckt:**
- „465. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 23. Februar 2018 (BAnz AT 07.05.2018, B2),
- „Bekanntmachung Nr. 444 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. März 2018 (BAnz AT 11.05.2018, B8).
Fortschreibung der Produktgruppe 32
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 8. Mai 2018 (BAnz AT 08.05.2018, B3) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe 32 ‚Therapeutische Bewegungsgeräte‘ nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 24. April 2018 abgedruckt.**
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 9. Mai 2018 (BAnz AT 09.05.2018, B2) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 10. April 2018 abgedruckt.**
Folgendes Stellungnahmeverfahren wird eingeleitet:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX
- Festbetragsgruppenbildung
- Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3 (Eingruppierung Wirkstoff)
** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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