Adexa-Info

Filialleiter/innen: „Sandwich-Position“ im Alltag

ADEXA berät verstärkt zum Thema Filialleitung

Während die Gesamtzahl öffent­licher Apotheken weiter nach unten geht, scheint der Trend hin zu Filialapotheken ungebrochen zu sein. Filialleiter/innen haben eine Sonderstellung, die im Arbeitsalltag häufig zu Problemen führt.
Foto: contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Beim letzten Wirtschafsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ging Claudia Korf, Leiterin des ABDA-Geschäftsbereichs Ökonomie, auf Trends bei den Apothekenstrukturen ein. Demnach entwickelt sich die Zahl der Betriebsstätten ohne Filiale weiter rückläufig (2016: 12.399, 2017: 11.989), während es immer mehr Verbünde gibt, also Hauptapotheken

  • mit einer Filiale (2016: 2290; 2017: 2282),
  • mit zwei Filialen (2016: 628; 2017: 665) oder
  • mit drei Filialen (2016: 290; 2017: 300).

ADEXA begleitet diesen Trend und wird Filialleiter/innen speziell unterstützen. Warum ist das erforderlich?

Zwitterstellung: zugleich Leiter und Angestellter

„Arbeitsrechtlich sind Filialleiterinnen oder Filialleiter einfache Angestellte und damit der Apotheken­leitung verpflichtet“, erklärt Rechts­anwältin Minou Hansen, die das Justiziariat von ADEXA leitet.

„Apothekenrechtlich ist die Filialleitung aber die tatsächliche Apothekenleitung der Filiale und voll für den ordnungsgemäßen Betrieb inklusive aller damit verbundenen Vorschriften verantwortlich.“ Die Apothekenbetriebsordnung unterscheide nicht zwischen Haupt- oder Filialapotheke. Hier werde keine Rücksicht auf das Abhängigkeitsverhältnis von Filial­leitern genommen.

Hansen spricht deshalb von einer „Sandwich-Position“ mit Konfliktpotenzial. Wer PKA im Handverkauf duldet oder die Filiale mit zu wenig Personal betreibt, kann sich später nicht auf den Chef berufen. Auch die Abgabe von Rx-Präparaten ohne ärztliche Verordnung verstößt gegen geltendes Recht – egal, ob Vorgesetzte die Filialleitung angewiesen haben, so zu handeln. „Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass Filialleiterinnen oder Filialleiter darauf achten, in ihrer Betriebsstätte alle Vorgaben genau einzuhalten“, resümiert Hansen. ADEXA wird das Thema in Zukunft stärker begleiten und Kolleginnen bzw. Kollegen detailliert beraten.

Arbeitsgruppe von ADEXA fördert Meinungsaustausch

Bereits am 5. Mai 2018 trafen sich auf Einladung der Arbeitsgruppe Filial­leitung bei ADEXA interessierte Filial­leiterinnen in Nürnberg. Der Meinungsaustausch machte klar, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen Austausch in Form eines Netzwerks wünschen. Die Arbeitsgruppe konnte in einer kleinen Umfrage viele Anregungen und Wünsche aufnehmen, die in die weitere Arbeit einfließen werden. Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben der DAZ. |

Michael van den Heuvel

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