DAZ aktuell

Ärzte wollen Impfrecht für sich behalten

Deutscher Ärztetag formuliert Anforderungen an 2. E-Health-Gesetz und diskutiert Apotheker-Ideen

BERLIN (ks) | Geht es nach den Ärzten, sollte es Apothekern auch weiterhin verwehrt bleiben, zu impfen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Deutsche Ärztetag, der vergangene Woche in Erfurt stattfand. Das Ärzteparlament hat vier Tage lang gesundheits- und berufspolitische Themen beraten und zahlreiche Entschließungen gefasst.
Foto: Jürgen Gebhardt
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, auf der Eröffnungsveranstaltung des 121. Deutschen Ärztetages.

250 Delegierte waren vom 8. bis 11. Mai in Erfurt zusammengekommen. Der Beschluss mit der größten Außenwirkung war sicher der, den Weg für die ärztliche Fernbehandlung freizumachen: Ärzte sollen künftig „im Einzelfall“ auch bei ihnen noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen, „wenn dies ärztlich vertretbar und die erforderliche ärztliche Sorgfalt“ gewahrt ist (siehe auch AZ 2018, Nr. 20, S. 1).

„Impfhindernisse beseitigen“

Doch selbstverständlich gab es zahlreiche weitere Beschlüsse. Einer fordert die Bundesärztekammer auf, „sich intensiv für die Abschaffung von Impfhindernissen wie fachfremdes Impfen, Impfstoffe auf Einzelrezept etc. einzusetzen“. Das werde die Impfraten erhöhen und das Gesundheitswesen effek­tiver gestalten, ohne eine Kostenerhöhung zu bewirken, heißt es. Ausdrücklich wird gefordert: „Das Impfrecht muss Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben.“

In der Begründung verwiesen die Antragsteller auf den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), der das Impfrecht für Apotheker fordere. „Angeblich haben sich über 70 Prozent der Mitglieder für das Impfrecht in Apotheken ausgesprochen.“ Tatsächlich macht sich der BVDAK für diese Erweiterung der apothekerlichen Kompetenzen stark – die ABDA war allerdings nie so weit vorgeprescht, sie wollte lediglich die Impfberatung in den Apotheken etablieren. Im jetzt gefassten Beschluss verweist der Deutsche Ärztetag darauf, dass es bis heute juristisch nicht einmal denkbar sei, dass geschulte medizinische Fach­angestellte ohne ärztliche Anwesenheit in der Praxis allein Impfungen verabreichen dürfen. Anaphylaxie, Synkope, Lokal- sowie Angstreaktionen müssten adäquat beherrscht werden. Außerdem würden in der Ausbildung nicht ausreichend Kenntnisse vermittelt, die Apotheker für das Impfen bräuchten.

Zweites E-Health-Gesetz

Überdies haben die Delegierten des Ärztetags den Gesetzgeber aufgefordert, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit einem zweiten E-Health-Gesetz nachzusteuern. Dieses Gesetz sollte eine Reihe von Punkten adressieren. Beispielsweise sollten GKV-Versicherte Anspruch auf die diskriminierungsfreie Wahl einer elektronischen Patientenakte gegenüber der Krankenkasse haben. Parallele Entwicklungen von Aktensystemen der Krankenkassen und damit Wildwuchs und Insellösungen müsse der Gesetzgeber unterbinden. Ferner sollten neue Entscheidungsstrukturen in der Telematik-­Betreiberorganisation Ge­matik geschaffen werden. Hier haben Leistungserbringer und Kassen bislang jeweils 50 Prozent Stimmrecht. Dies führt aus Sicht der Ärzte zu häu­figen Blockaden bei Abstimmungen. Die Ärzte fordern nun, die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser) zu verschieben. Ein weiterer Punkt: Die digital verfüg­baren Informationen zu Arzneimitteln sollten harmonisiert werden. Da es derzeit ­unterschiedliche Anbieter gebe, liege die Information nicht einheitlich und in unterschiedlicher Qualität vor. „Dies führt zu einer Gefährdung der Patientensicherheit.“ Gerade mit Blick auf den bundeseinheitlichen Medika­tionsplan seien konsistente Informationen in den Datenbanken nötig. |

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