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DAZ aktuell
Ex-ABDA-Sprecher Bellartz vor Gericht
Landgericht Berlin verhandelt Datenklau aus dem BMG – erster Prozesstag endet mit Unterbrechung
Die nun angelaufene Hauptverhandlung hat eine lange Vorgeschichte. Von den Anfängen der Ermittlungen über die Anklageerhebung und die Entscheidung, die Hauptverhandlung zu eröffnen bis zum tatsächlichen Prozessstart vergingen mehr als fünf Jahre. Erstmals hatte die DAZ Ende 2012 von Durchsuchungen im BMG und den Ermittlungen gegen Bellartz und den IT-Experten Christoph H. berichtet.
Bellartz: Aktiv für die ABDA und Apotheke Adhoc
Schon damals hieß es, dass Bellartz sich über H., der im nun angeklagten Tatzeitraum als externer Systemadministrator im BMG beschäftigt war, interne Informationen aus dem Ministerium beschafft haben soll – und H. dafür bezahlt habe. Bellartz, der frühere Leiter der Hauptstadt-Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung, war zu dieser Zeit ABDA-Pressesprecher. Er hatte den Posten im Juli 2007 von Annette Rogalla übernommen, die vorzeitig aus ihrem Arbeitsverhältnis mit der ABDA ausgeschieden war. Diese Tätigkeit war zunächst nur für einen Übergang gedacht. Denn just zur selben Zeit baute der Journalist Bellartz die Kommunikationsagentur für Gesundheitsnachrichten El Pato sowie den von dieser betriebenen Branchendienst Apotheke Adhoc auf – zusammen mit Patrick Hollstein, der als Praktikant bei der PZ begann und dann Apotheke Adhoc-Chefredakteur wurde, sowie seiner damaligen Partnerin Elke Hinkelbein. Bis August 2011 war Bellartz somit zeitgleich ABDA-Sprecher und Betreiber eines Nachrichtendienstes. Noch heute ist er Geschäftsführer von El Pato und Apotheke Adhoc, sowie Herausgeber von Apotheke Adhoc. Bellartz verstand es offensichtlich, diese beiden geschäftlichen Aktivitäten gewinnbringend zu verbinden: In den Jahren 2007 bis 2011 flossen von der ABDA an El Pato rund 2,5 Millionen Euro für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – so stand es in einem Sonderprüfbericht aus dem Jahr 2013, den die ABDA in Auftrag gegeben hatte, nachdem die Ermittlungen Ende 2012 bekannt wurden. Dieser Bericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Organisations- und Kontrollstrukturen im Berliner Apothekerhaus erhebliche Mängel und Lücken aufwiesen. Er konstatierte beispielsweise: „In einigen Fällen war, bezogen auf die Geschäfte mit nahe stehenden Personen, die Wirksamkeit eines ‚Vier-Augen-Prinzips‘ eingeschränkt, da Herr Bellartz auf der einen Seite die ABDA vertritt und auf der anderen Seite durch seine Verflechtung zur El Pato Ltd bzw. deren gesetzlichen Vertretern hier als diesem Unternehmen nahe stehende Person angesehen werden muss.“ Der Prüfbericht verschwand zwar schnell wieder in einer Schublade. Doch immerhin sorgte der Vorfall dafür, dass die ABDA sich mittlerweile Compliance-Regeln verordnet hat.
Anklage ist noch nicht verlesen
Doch was wird Bellartz und H. nun genau vorgeworfen? Zu einer Verlesung der Anklageschrift kam es am ersten Tag der Hauptverhandlung noch nicht. Nachdem das Gericht die Personalien der beiden Angeklagten aufgenommen hatte, stellte Bellartz‘ Anwalt nämlich einen Antrag, der zu einer Unterbrechung der Verhandlung führte. Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner rügte sowohl die Zuständigkeit der 1. Strafkammer als auch die Schöffen-Auswahl bzw. deren Ablehnung (siehe hierzu auch AZ 2018, Nr. 1/2, S. 3). Die Verteidiger von Christoph H. schlossen sich dem Antrag an, der Staatsanwalt wies ihn zurück. Obwohl das Gericht den Antrag bereits kannte, erklärte der Vorsitzende Richter, es werde erst bis zum 12. Januar, dem zweiten anberaumten Verhandlungstag, über ihn entscheiden. Bis dahin wurde die Hauptverhandlung unterbrochen.
40 Taten: Daten für Geld
Die Vorwürfe stehen jedoch schon fest: Es geht um das Ausspähen von Daten und Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Bellartz und H. sollen sich nach Informationen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft im arbeitsteiligen Zusammenwirken in den Jahren 2009 bis 2012 „in 40 Fällen vertrauliche Daten aus dem BMG verschafft haben, um durch deren Verbreitung finanziell zu profitieren“. So soll H. seine Stellung im Ministerium ausgenutzt haben, um bestimmte, kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer der Fachreferate auszuspähen, die ihm zuvor durch Bellartz benannt wurden. Dabei soll es sich um Mails der Fachabteilungen mit von diesen vorbereiteten Gesetz- oder Verordnungsentwürfen an Staatssekretäre gehandelt haben. Also um Arbeitsprozesse, die die Ministerebene noch nicht erreicht hatten. Diese Daten soll H. auf CD gespielt und diese sodann dem damaligen ABDA-Sprecher gegen Zahlung von Geldbeträgen übergeben haben. Dabei soll es sich jedes Mal um Beträge im dreistelligen Bereich gehandelt haben, die sich auf insgesamt 26.550 Euro summierten. Die Geldübergaben sollen vorwiegend in oder in der Nähe einer Bank-Filiale in Berlin-Mitte erfolgt sein. Während es H. um das Geld gegangen sein dürfte, wird Bellartz vorgehalten, er habe sich mit den ausgespähten Daten einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen. Staatsanwalt Roland Hennicke sagte am Rande des Prozesses, diese Informationen seien „Munition für Lobbyisten“ gewesen, um zu einem frühen Zeitpunkt einzugreifen.
Ein Beispiel aus dieser Zeit war die Apothekenbetriebsordnung. 2012 wurde sie tatsächlich novelliert. Doch schon zuvor gab es einen Arbeitsentwurf, über den Apotheke Adhoc intensiv berichtete. Nicht einmal der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) soll diesen Entwurf gekannt haben. Dieser erste Anlauf aus dem BMG versandete letztlich.
Bei H. geht es in der Anklage aber auch noch um mehr: Er soll zudem im Februar 2005 in ein Marzahner Mehrfamilienhaus eingebrochen sein, um 52.000 Euro Bargeld sowie einen Laptop zu entwenden. Die Tatbeute habe er für den Kauf einer Einbauküche und die Gestaltung seiner Hausauffahrt verwenden wollen. Zudem wird ihm der Besitz kinderpornographischen Video- und Bildmaterials zur Last gelegt. Mit diesen Taten wird Bellartz nicht in Zusammenhang gebracht.
§ 202 a Strafgesetzbuch – Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ex-ABDA-Präsident Wolf soll als Zeuge aussagen
Zunächst hatte das Gericht für den Prozess zehn Verhandlungstage angesetzt. Mittlerweile sind es 17 Termine bis Ende April. Zahlreiche Zeugen sind geladen. Unter ihnen ist auch Heinz-Günter Wolf, der in der fraglichen Zeit ABDA-Präsident war. Auch eine weitere ABDA-Mitarbeiterin ist geladen. Zudem Bellartz’ El Pato-Mitbegründer Hollstein und Hinkelbein sowie Mitarbeiter des BMG. Aber auch Bernadette Sickendiek, Sprecherin der Geschäftsführung des Phagro, soll aussagen.
Für die Presse ein Fall von Interesse
Der Fall des „Apotheken-Spions“ sorgte schon bei seinem Bekanntwerden vor gut fünf Jahren für medialen Wirbel. FAZ, Spiegel und andere überregionale Medien berichteten breit über den Fall und die Verflechtungen von ABDA und El Pato. Auch Daniel Bahr (FDP), der zu diesem Zeitpunkt bereits das Ministeramt von Rösler übernommen hatte, reagierte damals höchst verschnupft. Er bezeichnete das mutmaßliche Vorgehen als eine „große Sauerei“ – „stinksauer“ sei er, betonte Bahr.
Zum Prozessauftakt zeigte sich die Presse erneut interessiert. Eine Reihe von Journalisten war ins Berliner Kriminalgericht gekommen. Schon am Vorabend hatten die Tagesthemen auf den Fall hingewiesen. Markus Grill, der schon früher als Spiegel-Redakteur der Pharma- und Apothekenbranche auf den Zahn fühlte und jetzt für das Investigativressort des NDR/WDR arbeitet, hat hier die Berichterstattung übernommen. Es ist anzunehmen, dass der Prozess auch weiterhin unter scharfer Beobachtung der Presse stattfinden wird. Der Verdacht, dass Lobbyisten Gesetz- und Verordnungsentwürfe von Ministerien ausspähen lassen, ist auf jeden Fall eine Schlagzeile wert. Auch wenn die begehrten Informationen möglicherweise gar nicht primär für die ABDA gedacht waren, sondern für Apotheke Adhoc. Das Nachsehen haben die Apotheker, die Tag für Tag in ihren Apotheken für Patienten da sind und sicherlich nicht von den Bellartz und H. zur Last gelegten Taten profitiert haben. |
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