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Ältere Angestellte gezielt fördern

Zu wenige Angebote in Betrieben

Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kritisieren, Arbeitgeber würden Berufstätige über 50 nicht ausreichend unterstützen. Apotheken haben selbst als Kleinbetriebe vielfältige Möglichkeiten zur gesundheitlichen und fachlichen Förderung.

Laut Angaben der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten heute mehr als 50 Prozent der 50- bis 64-Jährigen, Tendenz weiter steigend. Im Jahr 2000 waren es nur 30 Prozent. Lutz Bellmann vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wollte wissen, inwieweit Arbeitgeber mit der Herausforderung umgehen.

Weniger Unterstützung, weniger Fortbildung

Analysen des IAB-Betriebspanels mit rund 16.000 Betrieben zeigten, dass es trotz steigender Zahlen an älteren Angestellten keinen Anstieg bei der Zahl unterstützender Maßnahmen gibt. Im Jahr 2011 hatten 18 Prozent aller Firmen spezielle Programme, während es 2015 nur noch 17 Prozent waren. Das zeigt sich speziell bei Fortbildungen: Über alle Jahrgänge gemittelt, nahmen laut IAB-Analysen 35 Prozent der Beschäftigten an Kursen teil. In der Gruppe 50+ waren es nur 27 Prozent.

Apotheken haben „vielfältige Möglichkeiten“

ADEXA-Vorstand Tanja Kratt weist darauf hin, dass selbst Apotheken als Kleinbetriebe „vielfältige Möglichkeiten“ hätten. Sie rät dazu, mindestens einmal pro Jahr Mitarbeitergespräche zu führen und dabei auch Fortbildungsmöglichkeiten zu besprechen. „Angestellte mit langjähriger Berufserfahrung brauchen spezielle Angebote, um ihr Wissen zu vertiefen“, so Kratt. „Das Spektrum an Möglichkeiten ist in einer sich rasch entwickelnden Wissenschaft wie der Pharmazie aber größer denn je.“

Gleichzeitig rät die ADEXA-Vorsitzende Apothekenleitern, Möglichkeiten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu nutzen. Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiter seien auch für den wirtschaftlichen Erfolg eine zentrale Voraussetzung. Unterstützung erhalten Inhaber von mehreren Seiten. Sie können sich an Firmenkundenberater von Krankenkassen wenden, bei denen die Angestellten versichert sind, um Möglichkeiten zu besprechen.

Außerdem können Chefs pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 500 Euro für qualitätsgeprüfte Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei ausgeben (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz). Finanzämter orientieren sich inhaltlich an den Qualitätskriterien der Krankenkassen, sprich: am Leit­faden Prävention. Details hat der GKV-Spitzenverband online zusammen­gestellt. |

Quellen

Lutz Bellmann et al. Konstanz altersgerechter Maßnahmen trotz steigender Beschäftigung Älterer; Zusammenfassung: http://t1p.de/gdnm

GKV-Spitzenverband, Betriebliche Gesundheitsförderung; http://t1p.de/7zt0

Michael van den Heuvel

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