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DAZ aktuell
Sanofi vor Gericht gescheitert
Festpreis für Vierfach-Grippeimpfstoff sorgt weiter für Ärger
Festpreisvereinbarungen über Grippeimpfstoffe zwischen Krankenkassen und Apothekern sind eigentlich nichts Neues. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also dem Wirkungsradius der AOK Nordost, gibt es sie seit 2011. Lange Zeit galten sie als die bessere Alternative zu exklusiven Impfstoff-Rabattverträgen. Doch in diesem Jahr stehen die Vereinbarungen unter besonderer Beobachtung. Erstmals wurde der Festpreis im Nordosten für Vierfach-Impfstoffe ausgehandelt. Und der den Apotheken versprochene Festpreis von 10,95 Euro lässt es nach Auffassung der Industrie nicht zu, dass der Preis für die Hersteller auskömmlich ausfällt. Nur ein Unternehmen akzeptiert die neuen Bedingungen offenbar: Mylan, das seinen tetravalenten Impfstoff Influvac Tetra in der kommenden Saison erstmals auf den deutschen Markt bringen wird. Sanofi und GlaxoSmithKline sind dagegen wenig erfreut. Sanofi zog vor das Sozialgericht Frankfurt, um dort in einem Eilverfahren klären zu lassen, ob die Festpreisvereinbarungen rechtlich zulässig sind. Angesichts der laufenden Vorbestellphase hält das Unternehmen die Angelegenheit für dringlich und überdies für rechtswidrig. Am vergangenen Freitag hat das Gericht den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festpreisvereinbarung jedoch zurückgewiesen. Und zwar mit der Begründung, dass es sich um einen ausschreibungsbedürftigen öffentlichen Auftrag handele. Und die Beurteilung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge falle in die alleinige Zuständigkeit der Vergabekammer. Sanofi hat angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Man darf also gespannt sein, wie es weitergeht im Grippeimpfstoff-Streit. |
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