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DAZ aktuell
Patienten müssen mehr zuzahlen
Neue Festbeträge seit 1. April
„Das letzte Mal hat es aber nichts gekostet.“ Auf diesen Satz müssen sich Apotheken derzeit wieder einstellen. Grund ist das Absenken von Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen) zum 1. April. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem Opioide mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wurde zum 1. April erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt.
Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH), kritisiert die Jahr für Jahr sinkenden Erstattungshöchstgrenzen und erklärt: „Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können.“ |
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