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Kündigung war nicht gerechtfertigt
Martin Porwoll gewinnt Arbeitsprozess gegen Zyto-Apotheker
Schon das Gelsenkirchener Gericht hatte festgestellt, dass die Anzeige gegen den Chef kein ausreichender Kündigungsgrund ist: Den Prozess hatte Porwoll wegen des Bezugs von Arzneimitteln und Waren aus dem Bestand der Apotheke ohne Bezahlung entsprechender Rechnungen verloren – er hatte sich dabei auf Absprachen mit S. berufen, die dieser bestritt. Anders als vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen angenommen, zeigte sich laut dem Landesarbeitsgericht jedoch, „dass dieser Warenbezug durchaus auf vom Kläger stets behaupteten Absprachen mit dem beklagten Apotheker beruhen konnte“. Der Apotheker hatte sechs weitere Kündigungsgründe angeführt. Doch die Berufungskammer gab zu erkennen, dass sie auch diese ohne vorherige Abmahnung kaum als ausreichend betrachten werde. Anders als vor dem Landgericht Essen, wo seit November 2017 ein Strafprozess gegen S. läuft, äußerte sich der Apotheker bei dieser Verhandlung. Doch die Richterin konnte S. in Bezug auf Beweise für seine Vorwürfe nicht überzeugen. „Da kommt wenig von Ihnen“, erklärte sie laut dpa in Richtung des Apothekers.
AOK-Studie zeigt Folgen für Betroffene auf
dpa/ral | Im Bottroper Zyto-Skandal kam und kommt immer wieder die Frage auf, ob die nicht korrekte Herstellung der Zytostatikazubereitungen konkrete Folgen für Betroffene hatte. Laut einer von der Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg durchgeführten Studie ist das tatsächlich so. Die Kasse hat Daten von Patienten, die ihre Zytostatika aus der Apotheke von Peter S. bezogen hatten, mit denen verglichen, die von anderen Apotheken versorgt wurden. Die Auswertung deutet darauf hin, dass vom Zyto-Skandal betroffene Krebspatienten schlechtere Heilungschancen hatten. Die Sterblichkeit sei bei den Kunden der Bottroper Apotheke höher als in der Vergleichsgruppe. Von den Frauen mit Brustkrebs hätten mehr einen schweren Rückfall erlitten, wenn sie die Substanzen aus der Bottroper Apotheke nahmen. Insgesamt wertete die AOK die Daten von 170 Patienten mit Brustkrebs, Leukämie und Lymphomen aus, die von der Bottroper Apotheke versorgt worden waren. Verglichen wurden die Daten mit denen von rund 13.000 AOK-Versicherten mit einem entsprechenden Krebsleiden. Die Fallstudie sei nur eine interne Analyse und enthalte zunächst nur Hinweise, betont die AOK. Für mehr Aussagekraft werde eine breitere Datenbasis benötigt, an der sich weitere Krankenkassen beteiligen müssten.
Der vom Gericht angeregte Vergleich sieht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Termin einer ordentlichen Kündigung, dem 31. Januar 2017 vor. „Der Kläger erhält bis dahin seine vertragsgerechte Vergütung, eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis“, so das Landesarbeitsgericht. Die Abfindung beläuft sich auf eine Höhe von 70.000 Euro. Außerdem muss S. die Vorwürfe, die er zur Begründung der verhaltensbedingten Kündigung vorgebracht hatte, fallenlassen. Ferner muss der weiterhin in Untersuchungshaft sitzende Apotheker die Kosten des arbeitsgerichtlichen Prozesses tragen.
„Die Kündigung war ein reiner Racheakt“, erklärte Porwoll laut dpa in der Verhandlung. Nach der fast vierstündigen Sitzung äußerte er sich zufrieden. „Ich wollte meine Rehabilitation“, sagte Porwoll. Die Anzeige bereue er trotz der persönlichen Konsequenzen für ihn nicht. „Ich würde das immer wieder so tun“, sagte er. „Es musste aus der Welt geschafft werden, dass einem ,Whistleblower‘ fristlos gekündigt werden kann“, erklärte Porwoll zum Abschluss. |
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