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Bayern
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern
Durchführung des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2018
Gemäß § 12 Abs. 1 AAppO werden die Termine für die schriftlichen Prüfungen wie folgt festgesetzt:
- Fach I: Allgemeine, anorganische und organische Chemie Dienstag, 21. August 2018, 14.30 Uhr
- Fach II: Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie Mittwoch, 22. August 2018, 14.30 Uhr
- Fach III: Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre Donnerstag, 23. August 2018, 9.00 Uhr
- Fach IV: Grundlagen der pharmazeutischen Analytik Freitag, 24. August 2018, 9.00 Uhr
Als Termin für die schriftlich zu stellenden Zulassungsanträge wird Sonntag, 10.06.2018 bestimmt.
Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2018
Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an den Universitäten Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg im Herbst 2018 wird Freitag, 15. Juni 2018 bestimmt.
Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2018
Die nächsten Prüfungen im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung finden voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember in München und Regensburg statt. Der genaue Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung wird Dienstag, 4. September 2018 bestimmt.
Hinweis
Die vollständigen Bekanntmachungen sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern veröffentlicht: www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/lpa/04331/
Saarland
Anmeldefrist für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Herbst 2018 muss bis spätestens 10. Juni 2018 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt. Der Antrag ist zu richten an das
Landesamt für Soziales (LAS)
Zentralstelle für Gesundheitsberufe
– Landesprüfungsamt –
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
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