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Gesundheitspolitik
Zwangsrabatt für Impfstoffe
Ein Euro fix pro Impfdosis für Apotheker
Die Landesapothekerverbände (LAVs) sollen nach den jetzigen Plänen zwar weiterhin ergänzende regionale Verträge mit Krankenkassen schließen können – darin muss aber vereinbart sein, „dass die Krankenkassen den Apotheken den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis, höchstens jedoch den Apothekeneinkaufspreis, und eine Apothekenvergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer erstatten“. Zur Begründung heißt es, so bestehe für Apotheken kein Anreiz mehr für Preisverhandlungen mit Pharmaunternehmen, da etwaige Rabatte auf deren Abgabepreis an die Krankenkasse weitergegeben werden müssten. Zur Umsetzung der Regelung kann die Kasse sowohl von der Apotheke als auch vom Hersteller Nachweise verlangen. Weiter heißt es, dass die Ein-Euro-Vergütung der Apotheken weitgehend bestehenden Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen mit den LAVs entspreche. Und: „Eine Apothekenvergütung in dieser Höhe ist angemessen, da es sich eben nicht um die Abgabe an Versicherte, sondern an Ärzte im Rahmen des Sprechstundenbedarfs handelt, so dass Beratungsleistungen durch die Apotheke nicht erforderlich sind.“
Überdies sieht der Gesetzentwurf Nachjustierungen bei der Berechnung des europäischen Referenzpreises vor. Zudem sollen die Apotheken einen weiteren Rabatt für die Kassen einziehen: Grundsätzlich sind dies 5% für Impfstoffe, für saisonale Grippeimpfstoffe sogar 10%. Ist ein Abschlag nach der EU-Referenzierung nicht zu ermitteln, werden 7% Abschlag fällig.
Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kommt der Zwangsrabatt nicht gut an. Ohne weitere Begründung sei er „verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft“. Und eine Kostenexplosion sei auch ohne Festpreise und Rabattverträge nicht zu befürchten, so der BPI. |
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