Gesundheitspolitik

Kommentar: Gestiegene Erwartung

Thomas Müller-Bohn

Nach dem ersten Entwurf hat das Gesundheitsministerium am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) engagiert weiter gearbeitet, sogar an der Begründung (siehe Seite 8). An der für die Apotheken wichtigsten Stelle passt diese nun besser zum Gesetzestext. Dabei geht es um die Preisbildung für Rx-Arzneimittel beim Großhandel. Nach der neuen Begründung dürfen Rabatte nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags gewährt werden, aber Skonti werden an dieser wesentlichen Stelle nicht erwähnt. Das passt zur Position des Deutschen Apothekerverbandes, dass Rabatte und Skonti unterschiedliche Regelungskreise sind. Mit dieser Sicht sollten alle leben können. Die befürchteten Einbußen für das Apothekensystem dürften sich nun erübrigen und doch ist es ein Signal, dass sich der Staat um die wirtschaftlichen Grundlagen für das System sorgt. Dies wird in der Gesetzesbegründung sehr deutlich.

Außerdem sollen durch das TSVG kaum genutzte Wahltarife für besondere Therapierichtungen abgeschafft und die vor Gerichten umstrittene Impfstoffversorgung nochmals ­wesentlich umgestaltet werden. Dass Apotheken dabei keine Preise mehr aushandeln sollen, mag manchen stören, passt aber zur heilberuflichen Grundidee. Das alles lässt umso mehr ­hoffen, dass das Gesundheitsministerium auch mit einem Rx-Versandverbot und beim Apothekenhonorar die wirtschaftlichen Grundlagen für das bewährte wohnortnahe und heilberuflich geprägte Versorgungssystem sichern wird. Die Erwartungen, was Minister Spahn beim Apothekertag ­präsentieren wird, sind weiter gestiegen.

Thomas Müller-Bohn, AZ-Redaktion

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