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- AZ 28/2018
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Gegen oder für Monopole?
Schon zweimal hat sich die Monopolkommission in ihrem Hauptgutachten mit Apotheken befasst, und auch diesmal sieht sie Handlungsbedarf. Die aktuellen Ereignisse – EuGH-Urteil, Skonti-Urteil, Honorargutachten – haben die Kommission dazu bewogen, ihre Vorstellungen von der Apothekenvergütung der Politik ans Herz zu legen.
So richtig neu klingt das meiste nicht: Abkehr vom einheitlichen Abgabepreis, Beibehaltung des Rx-Versands und – Hüffenhardt lässt grüßen – Zulassung von Pick-up-Stellen und Arzneimittelautomaten der Versender. Erfreulich ist dagegen, dass die Monopolkommission den Honorarkürzungsvorschlag der 2HM-Gutachter ablehnt und die Betreuung von chronisch Kranken durch die Apotheken ausbauen und honorieren will.
Auch stellt die Monopolkommission das Ziel einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung nicht infrage: Mit ihrer Empfehlung, dass Apotheken selbst ein Serviceentgelt festlegen dürfen, will sie die Landapotheken stärken, da diese aufgrund fehlender Wettbewerber kaum Zugeständnisse an die Patienten machen müssten. Dabei verkennt sie aber, dass die „teuren“ Landapotheken der Konkurrenz durch die Versender kaum standhalten könnten.
Eigentlich sollte die Monopolkommission dort eingreifen, wo Monopole dem Verbraucher zum Nachteil gereichen. Mit ihrer Affinität zu den Versendern erreicht sie jedoch das Gegenteil: Sind die Landapotheken erst einmal geschlossen, können DocMorris & Co. die Bedingungen diktieren. Für die Landbevölkerung dürften diese nicht aus satten Boni und Same Day Delivery bestehen, sondern aus Monopolistenpreisen und Schneckenpost.
Dr. Christine Ahlheim
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