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Gesundheitspolitik
Monopolkommission fordert Rx-Preiswettbewerb
Für Rx-Versand, Automaten und Pick-up / Gegen Honorarkürzungsvorschlag im 2HM-Gutachten
Anlass dafür sind das BGH-Skonti-Urteil, das EuGH-Boni-Urteil sowie das Honorargutachten. Zwar sei, so die Monopolkommission, „eine Regulierung gerade im pharmazeutischen Sektor aufgrund der enormen gesundheitlichen Gefahren einer Fehlmedikation grundsätzlich besonders berechtigt“. Das bestehende System bringe aber die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele Sicherstellung und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht in Einklang. Vorgeschlagen wird eine Aufteilung des fixen Apothekenhonorars in eine heilberufliche Komponente, welche die Kassen vergüten, und ein Serviceentgelt, das von den Apotheken selbst festgelegt und von den Kunden bezahlt wird.
Die Monopolkommission empfiehlt, das Vergütungssystem schrittweise zu reformieren. Zunächst soll den Apotheken gestattet werden, gesetzlich Versicherten Rabatte auf die Zuzahlung zu gewähren. Dabei sei zu erwarten, dass Apotheken in schlecht versorgten Regionen „allenfalls geringe Rabatte“ anbieten und dadurch profitabler arbeiten würden.
Außerdem sollen die Vergütungssätze der Arzneimittelpreisverordnung so angepasst werden, „dass sie die Kostenstruktur in der Arzneimittelversorgung abbilden“. Mit dem drastischen Kürzungsvorschlag des Honorargutachtens von 2HM (Fixzuschlag 5,84 Euro, prozentualer Aufschlag 5 Prozent) ist die Monopolkommission allerdings nicht einverstanden; der Fixzuschlag müsse, um die Versorgung durch die bestehenden Apotheken weiterhin zu ermöglichen, mindestens 1,09 Euro darüber liegen.
In einem zweiten Schritt soll dann das Honorar in zwei Komponenten geteilt werden: Die Vergütung der heilberuflichen Leistung erfolgt durch die Kassen, ihre Höhe wird durch Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden von Apotheken und privaten sowie gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt. An die Stelle der Zuzahlung tritt als zweite Vergütungskomponente ein Serviceentgelt, das von den Apotheken individuell erhoben wird und das von Leistungen wie z. B. einer besonders günstigen Lage, kurzen Wartezeiten oder Beigaben wie der „Apothekenzeitung“ abhängt. Die Höhe des Serviceentgelts soll nach oben begrenzt werden.
Darüber hinaus sollen Apotheken erweiterte Aufgaben in der „pharmakologischen Beratung und Betreuung von Patienten mit bestimmten Indikationen“ wahrnehmen, wobei eine regelmäßige pauschale Vergütung die packungsbezogene Festvergütung ersetzt.
Erwartungsgemäß ist die Monopolkommission gegen die Einführung des Rx-Versandverbots, da dadurch in bisher unterversorgten Gebieten „kurzfristig eher eine Verschärfung der Versorgungsprobleme zu erwarten“ sei. Im Gegenteil solle sogar geprüft werden, „ob durch den Abbau der Versorgungsbeschränkungen im Versandhandel (Verbot von Pick-up-Stellen und Arzneimittelautomaten) dieser für eine nachhaltige Verbesserung der flächendeckenden Versorgung aktiviert werden kann“.
ABDA: Gutachten widerspricht sich
Die ABDA übt heftige Kritik an den Vorschlägen der Monopolkommission: Die Liberalisierung des Versandhandels solle als Lösung für Versorgungsprobleme dienen, die sich ohne ihn erst gar nicht entwickelten. Weiterhin geht ABDA-Präsident Friedemann Schmidt auf einen anderen Teil des Gutachtens ein, der sich mit den Problemen von Preisalgorithmen in der Internetwirtschaft befasst: Einerseits warne die Monopolkommission vor ausgeklügelten Algorithmen bei der Preisgestaltung von Online-Diensten, die dazu führten, „dass Verbraucher in Situationen, die sie nicht beeinflussen können, mehr bezahlen müssen“. Andererseits wolle die Monopolkommission ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung dieser Form von Plattformökonomie extremen Vorschub leisten. Hier widerspreche sich das Gutachten selbst. Schmidt fragt daher: „Ist das die Expertise, die wir brauchen?“ |
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