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- AZ 15/2018
- Kritische Kinderarznei
Gesundheitspolitik
Kritische Kinderarznei?
Grüne wünschen sich mehr Einsatz gegen Werbung
Einzelne Hersteller sprächen gezielt Eltern an, heißt es in der Anfrage. Sie „werben für die Verabreichung ihrer Produkte an Kinder auch bei banaleren Beschwerden oder Erkrankungen“. Genannt ist etwa die Internet-Werbung für Nurofen® sowie für Vomex®. Zugleich weisen die Grünen darauf hin, dass es gegen in diesen Arzneimitteln enthaltene Wirkstoffe wegen ihres Nebenwirkungsprofils erhebliche Bedenken gebe oder ihr Nutzen umstritten sei. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, welche Informationen der Regierung zu solchen Werbekampagnen vorliegen und ob sie hierdurch Gefahren sieht.
Nun liegt die Antwort vor. Die Vorbemerkung weist zunächst darauf hin, dass bei Arzneimittelwerbung das Heilmittelwerbegesetz (HWG)und die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anwendbar sind. Zudem sei mit dem Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel die Arzneimittelwerbung in Europa vollständig harmonisiert. Die Mitgliedstaaten dürften nicht mit eigenen Bestimmungen vom Gemeinschaftskodex abweichen. Ferner erklärt das BMG, dass die Überwachung, ob die HWG-Vorgaben eingehalten werden, Ländersache ist. Zudem weist es darauf hin, dass Arzneimittel mit Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum Alter von 18 Jahren der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollen (siehe Artikel "Ibuprofen + Coffein wird OTC").
Bei vielen der folgenden Fragen der Grünen verweist das BMG in seiner Antwort schlicht auf diese Vorbemerkung. Zu konkreten Werbekampagnen lägen ihm keine Informationen vor.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung der Grünen-Fraktion, meint, die Regierung ducke sich bei diesem Thema weg. Sie fordert die Bundesregierung auf, bedenkliche Arzneimittel für Kinder verschreibungspflichtig zu machen und sich auf EU-Ebene für ein komplettes Verbot der Kinderarzneimittel-Werbung einzusetzen. |
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