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- AZ 15/2018
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Gesundheitspolitik
Ibuprofen + Coffein wird OTC
Ministerien haben Verordnungsentwurf vorgelegt
Dieser Entwurf, der die jüngsten Empfehlungen der Sachverständigenausschüsse für Verschreibungspflicht sowie für Apothekenpflicht umsetzt, sieht u. a. vor, dass die Wirkstoffkombination aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis bis 400 mg) und Coffein (in maximaler Einzeldosis bis 100 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Dazu wird die Position „Ibuprofen“ in der Anlage 1 der AMVV entsprechend ergänzt. Bislang gibt es in Deutschland kein solches Präparat auf dem Markt. Doch die Hersteller stehen bereits in den Startlöchern. So drängt es Sanofi mit Thomapyrin® Tension Duo – einer Fixkombination aus 400 mg Ibuprofen und 100 mg Coffein – in die Apotheken.
Dagegen soll der Wirkstoff Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahren erstmals der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Betroffen ist davon Sedaplus®. Insgesamt sollen 24 Positionen neu in die Anlage 1 der AMVV eingefügt werden.
Überdies sollen über eine Änderung der AMVerkRV einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich verfügbar. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Arzneimittel mit Birkenblättern, Orthosiphonblättern sowie Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut.
Nun können die betroffenen Verbände den Verordnungsentwurf kommentieren. Damit er in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Einen Termin dafür gibt es bislang nicht. |
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