- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 13-14/2018
- Ja zur Arzneimittel-...
Gesundheitspolitik
Ja zur Arzneimittel-Retoure
Widerrufsrecht gilt auch bei Versandapotheken
Der vzbv hat schon vor einiger Zeit die Internetauftritte von 20 Versandapotheken unter die Lupe genommen. Im Visier hatte er unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Hinblick auf das Widerrufsrecht. Denn: Wenn ein Verbraucher Waren im Versandhandel bezieht, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht und kann die Waren binnen 14 Tagen zurückgeben. Der vzbv meinte, dieses Recht müsse Verbrauchern auch bei Arzneimitteln zustehen. Nun hat er das zweite zweitinstanzliche Urteil gegen eine Versandapotheke erstritten, das diese Auffassung bestätigt. Der beklagte Versender Apovia hatte ihre AGB, in denen sie apothekenpflichtige Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht ausgeschlossen hatte, vor Gericht verteidigt. Da ein Weiterverkauf der zurückgesandten Medikamente nicht möglich sei , würden sie „rechtlich verderben“. Beim Versand schnell verderblicher Waren gebe es laut Gesetz kein automatisches Widerrufsrecht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Doch das sah schon das Landgericht Konstanz anders: Es hielt die Ausnahmebestimmung in diesem Fall für nicht einschlägig. Zwar gebe es sicher Arzneien, die schnell verderben. Aber dies gelte nicht ausnahmslos für alle verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamente. Eine Widerrufsausschlussklausel bei Fernabsatzverträgen, wie die Apotheke sie verwendet hatte, benachteilige den Kunden unangemessen, entschied das Landgericht im April 2017. Nun hat das OLG Karlsruhe dieses Urteil bestätigt.
vzbv: Rx-Versandverbot löst keine Probleme
Der vzbv stellte jedoch klar, dass er Versandapotheken keinesfalls generell ablehnt. Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv, erklärte: „Der im Koalitionsvertrag angekündigte Einsatz für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist falsch und nicht im Sinne von Verbrauchern.“ Und weiter: „CDU, CSU und SPD sollte klar sein, dass ein Verbot nicht zur notwendigen Stärkung von qualifizierten Leistungen von Apothekern führt. Es löst ebenso wenig die Probleme von Apotheken in strukturschwachen Regionen, die bereits um ihre Existenz kämpfen.“ |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.