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- AZ 13-14/2018
- EU-Kommission gerügt
Gesundheitspolitik
EU-Kommission gerügt
Bundestag kritisiert geplante EU-Nutzenbewertung
Die Regierungsfraktionen sowie alle Oppositionsfraktionen stimmten für einen entsprechenden Antrag, den Union, SPD, Grüne und FDP gemeinsam und fraktionsübergreifend gestellt hatten.
Um was geht es bei der Rüge? Das EU-Kommissariat für Gesundheit hatte Ende Januar einen Verordnungsentwurf vorgestellt, nach dem künftig Experten aus allen EU-Staaten in einer Koordinierungsgruppe über den Zusatznutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten entscheiden. Damit wäre die hierzulande etablierte frühe Nutzenbewertung obsolet.
In der Begründung der Rüge kritisiert der Bundestag die EU-Nutzenbewertung aufs Schärfste. Insbesondere erinnern die Parlamentarier die EU an den Grundsatz, dass Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedstaaten ist. Wörtlich heißt es in dem Antrag: „Der Vorschlag greift in der derzeitigen Ausgestaltung – mindestens mit Blick auf die Verpflichtung nach Art. 8 des Vorschlags – in die rechtlich geschützte Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und medizinischen Versorgung ein.“
Parlamentarier befürchten Einfluss auf Preisbildung
Diesen sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz sieht das Parlament verletzt, weil der EU-Vorschlag Regelungen enthalte, die „Auswirkungen auf die Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme haben“. Der Bundestag befürchtet insbesondere, dass die EU-Nutzenbewertungs-Beschlüsse zu Arzneimitteln die Preisbildung hierzulande beeinflussen könnten. Dementsprechend heißt es: „Die Erstellung von HTA-Berichten und insbesondere die auf dieser Basis getroffenen Bewertungsentscheidungen determinieren in hohem Maße die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit und die Preisbildung.“
Ob die Rüge überhaupt etwas bewirkt, wird sich noch zeigen. Denn erst wenn ein Drittel aller Mitgliedstaaten sich über das Vorhaben beschwert, muss sich die EU-Kommission mit der Rüge beschäftigen. |
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