Gesundheitspolitik

Behörden fordern bundesweit Stationsapotheker

Gesundheitsministerkonferenz soll Einführung in ganz Deutschland prüfen

BERLIN (bro) | In Niedersachsen wird es wohl bald in jedem Krankenhaus Stationsapotheker geben. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hatte das Projekt gestartet, konnte es aber vor den Neuwahlen im Herbst 2017 nicht mehr abschließen.

Obwohl es nicht im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung aus SPD und CDU steht, will auch die Große Koalition das Projekt weiter verfolgen, die Regierungsfraktionen bereiten im Hannoveraner Landtag einen entsprechenden Entwurf vor. Ziel ist, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in den Krankenhäusern zu verbessern. Nun wird das Thema der Stationsapotheker aber auch bundesweit relevant. Denn die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheits­behörden, die für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Beschlussempfehlungen erarbeitet, setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsministerien der Länder und das Bundesgesundheitsministerium eine flächendeckende Einführung von Stationsapothekern prüfen sollen.

Die Vorteile vom Einsatz von Stationsapothekern liegen auf der Hand: Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte dazu auf die Ergebnisse einer Krankenhausstudie des Instituts für Patientensicherheit der Universität Bonn verwiesen. Diese belegt, dass es im Krankenhaus sogenannte Risikoschwerpunkte gibt, die die Patientensicherheit gefährden. Seit Jahren führen Schnittstellen und die Arzneimitteltherapiesicherheit die Liste dieser Risikoschwerpunkte an. Aus politischer Sicht ist die Maßnahme aber auch eine Reaktion auf die sogenannten Pflegemorde, bei denen ein Pfleger mehr als 100 Patienten mit Arzneimitteln getötet haben soll.

Um eine bundesweite Einführung der Stationsapotheker anzustoßen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden bei ihrem Treffen am 7. und 8. März eine Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), also das Forum aller Landesgesundheitsminister, auf den Weg gebracht. Wörtlich heißt es in dem Papier, das DAZ.online vorliegt: „Die GMK sieht im Sinne der Patientensicherheit auch die AMTS als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne bittet die GMK das BMG zu prüfen, ob und wie die Beteiligung von Apothekerinnen und Apothekern als Beratungspersonen für die Stationen im Krankenhaus und die verbindliche Einrichtung einer Arzneimittelkommission im Krankenhaus zu regeln ist.“

© Kai Felmy

Begründet wird dies folgender­maßen: „Eine gute Versorgungsqualität wird Patientinnen und Patienten unter anderem in Kliniken geboten, in denen Arzneimittelkommissionen nach einheitlichen Standards einen interdisziplinären Austausch pflegen und Apothekerinnen und Apotheker als Beratungspersonen für die Stationen zur Verfügung stehen, wie es in anderen europäischen Ländern – wie Großbritannien, Portugal, Norwegen, Irland, Schweden – bereits üblich ist.“

Am 2. und 3. Mai kommen die Landesgesundheitsminister in der Gesundheitsministerkonferenz zusammen. Dann könnte diese Vor­lage der Landesgesundheitsbehörden beschlossen werden. |

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