DAZ aktuell

Neue TK-Verträge für Inko-Hilfen

Bisher lieferberechtigten Apotheken wurde bereits gekündigt

BERLIN (ks) | Bei der Techniker Krankenkasse (TK) gelten ab 1. März 2017 neue Verträge über verschiedene ableitende Inkontinenzhilfen. Künftig dürfen nur noch bis zu drei Hilfsmittelanbieter pro Region TK-Versicherte mit diesen Produkten beliefern.

Ende 2016 hat die TK eine Ausschreibung für verschiedene ableitende Inkontinenzhilfen unter Dach und Fach gebracht. Es geht unter anderem um verschiedene Urin- und Stuhlbeutel sowie Katheter. Für diese Produkte gelten ab dem 1. März 2017 neue, ­exklusive Verträge. Bislang gibt es Verträge mit mehreren Anbietern – nicht zuletzt mit Apotheken. Doch diese sind ab kommendem Monat nicht mehr lieferberechtigt. Sie können den neuen Verträgen auch nicht beitreten.

Für die im August 2016 gestartete Ausschreibung hatte die Kasse 22 Gebietslose gebildet. Für jedes Los wurden im Dezember bis zu drei Hilfsmittelanbieter bezuschlagt – zumeist sind es zwei. Zuvor wurden die Verträge mit den bisherigen Anbietern gekündigt. Die im schleswig-holsteinischen Ahrensburg ansässige GHD GesundHeits GmbH Deutschland – das eigenen Angaben zufolge größte ambulante Gesundheits-, Therapie- und Dienstleistungsunternehmen Deutschlands – bekam für jedes Los einen Zuschlag. Vier weitere Anbieter kamen ebenfalls zum Zug. Neun Verträge hat etwa die Heidelberger Rehability Reha-Fachhandel GmbH.

Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren, die sich nochmals um zwei Jahre verlängert, wenn sie nicht gekündigt werden. Nach vier Jahren ist allerdings Schluss.

Die TK hat kein Problem, mit den neuen Verträgen kurz vor Inkraft­treten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung an den Start zu gehen. Mit diesem Gesetz sind die Ausschreibungsbedingungen für Hilfsmittel-Verträge grundlegend überarbeitet worden. Ein Sprecher der TK verwies jedoch auf den langen Vorlauf der Ausschreibung. Zudem: Auch bei den nun geschlossenen Verträgen werde auf Qualität geachtet. So müsse der Anbieter etwa eine Beratung in häuslicher Umgebung durch geschultes Personal anbieten. Zudem müssten grundsätzlich bis zu drei aufzahlungsfreie Produkte angeboten werden – vorausgesetzt es gibt so viele. |

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