- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 48/2017
- Maßnahmen gegen ...
Aus den Ländern
Maßnahmen gegen Rezepturverweigerer geplant
Bericht von der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer
Kammerpräsident Thomas Benkert blickte in seinem Vorstandsbericht auf das berufspolitische letzte halbe Jahr und stellte heraus, dass sich einiges Positives ergeben habe, beispielsweise mehr Geld für Rezeptur und Dokumentation und die Abschaffung der Rabattverträge für Zytostatika. Mit dem Skonto-Urteil sei man zunächst zufrieden, für den Großhandel sei die Lage allerdings schwieriger geworden. Bisher zeigten sich allerdings noch keine Rabattschlachten. Und die Bemühungen für ein Rx-Versandverbot seien bisher leider erfolglos geblieben. Wie es nun weitergehe, sei angesichts der geplatzten Sondierungsgespräche offen. Für den Abbruch der Gespräche zeigte Benkert null Verständnis. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die FDP aus der Verantwortung stehle und es womöglich auf Neuwahlen hinauslaufen lasse, zumal diese etwa 100 Mio. Euro kosteten. Benkert kritisierte aber auch die SPD, die sich als große Volkspartei derzeit unfair verhalte und sich gegen den Wählerwillen stelle. Und auch eine Minderheitsregierung, für die die SPD werbe, sei nur schwer zu realisieren. Stillstand in der Politik bedeute auch, dass der Rx-Versandhandel so weiterlaufe und es immer schwerer werde, ein Rx-Versandverbot durchzusetzen und gewachsene Strukturen aufzulösen. Ungewiss bleibe auch, was auf die Apotheker mit dem Honorargutachten zukomme, bisher habe man keine Erkenntnisse, was zu erwarten sei.
Geschäftsführungsbericht und Nachwahlen
Dr. Volker Schmitt informierte in seinem Geschäftsführungsbericht, im Heilberufe-Kammergesetz müsse die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Kammer die Ausgabestelle für den Heilberufeausweis (HBA) und die Security Module Card-B (SMC-B) werden soll. Diese beiden Karten, die im kommenden Jahr den Apotheken zur Verfügung gestellt werden, dienen als Ausweis zur elektronischen Kommunikation mit Datenservern. Sie werden benötigt, damit sich die Apotheke und der Apotheker als berechtigte Person ausweisen können, wenn sie beispielsweise digitalen Zugang zum elektronischen Medikationsplan oder zu Patientendaten haben. Wer die Kosten für die Ausweise und die erforderlichen Zugangsgeräte (Konnektoren) trägt, ist noch offen. Der Deutsche Apothekerverband verhandelt derzeit mit den Krankenkassen.
Die Delegierten wünschten sich, so einige Wortmeldungen in der Diskussion, mehr Informationen zu den Heilberufsausweisen, zu Securpharm, aber auch zu Entlassrezepten. Weitere Punkte aus dem Geschäftsbericht: Im März/April des kommenden Jahres finden die Kammerwahlen statt.
Für die Fachsprachenprüfung ist seit April 2017 die Kammer zuständig. Bisher wurden 31 Sprachtests für ausländische Apothekerinnen und Apotheker, meist syrischer Herkunft, durchgeführt. 71 Prozent der Teilnehmer haben die Prüfung bestanden.
Der Abwärtstrend der Teilnehmerzahlen an Fortbildungsveranstaltungen konnte angehalten werden. Derzeit sehe man wieder steigende Zahlen, was u. a. auf Spezialfortbildungen beispielsweise zu Cannabis oder zu Substitutionsmitteln zurückzuführen sei.
Die Anzahl der Apotheken ist weiter im Sinkflug. Bis zum dritten Quartal 2017 wurden 37 Apotheken geschlossen und nur 23 Apotheken eröffnet. Dennoch, die flächendeckende Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken in Bayern sei gesichert, die Zahl der Rezeptsammelstellen sei nicht weiter gestiegen. Ein Auge müsse man dagegen auf die Altersstruktur der Apothekenleiter werfen. Rund 450 von ihnen sind 65 Jahre und älter. Bis 2020 werde es rund 630 Apothekenleiter geben, die 65 oder älter seien.
Da das Vorstandsmitglied Dr. Christian Machon ausgeschieden war, wurden Nachwahlen nötig. Gewählt wurde Apotheker Alexander von Waldenfels, Schliersee. Da von Waldenfels bisher Kassenprüfer war, musste dieses Amt neu besetzt werden. Mit Apotheker Lorenz Fakler, Traunstein, fand man einen Nachfolger.
Genderklausel, Vorstandsgröße und Zertifizierung
Wie Kammerjustiziar Klaus Laskowski berichtete, wurde eine Änderung der Berufsordnung notwendig. Es ist ausreichend, wenn Ereignisse bei Medizinprodukten nur noch gegenüber dem BfArM gemeldet werden, eine Meldung an die AMK entfällt.
Auch die Hauptsatzung wurde geändert: Man führte eine Genderklausel ein, indem man hinzufügt, dass die Bezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter gelten, also nicht nur für Männer und Frauen, sondern auch für intersexuelle Personen.
Außerdem passte man in der Hauptsatzung die Regeln zur möglichen Zusammensetzung des Vorstandes an die im Heilberufe-Kammergesetz bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten an. Demnach kann der bayerische Kammervorstand in Zukunft wahlweise aus 7 bis 9 Mitgliedern bestehen. So besteht der Vorstand mindestens aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten und entweder 5 Beisitzern oder einem Zweiten Vizepräsidenten und 4 Beisitzern. Eine Vergrößerung auf maximal 9 Mitglieder ist möglich, auch während einer laufenden Wahlperiode. Nachwahlen können bei Ausscheiden von Mitgliedern entbehrlich werden, solange die Mindestgröße gegeben ist. Diese Regelung, so Benkert, erlaubt mehr Flexibilität.
Schließlich wurde noch die QMS-Satzung und das Gebührenverzeichnis geändert. Es geht im Wesentlichen um eine Neugestaltung des Rezertifizierungsverfahrens und um die Gebühren für die teilnehmenden Apotheken. Zwar sei eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements auch nach der Apothekenbetriebsordnung trotz QMS-Pflicht nicht zwingend erforderlich. Es kann allerdings sein, dass Vertragspartner der Apotheken eine Zertifizierung verlangen. Eine Zertifizierung stelle zudem einen Mehrwert dar. Die Kammer entschied sich, das Angebot einer Zertifizierung mit DIN ISO 9001-Zertifizierung beizubehalten. Allerdings wird es künftig unterschiedliche Abläufe bei einer Erst- und einer Rezertifizierung geben. Die Gebührenordnung wird künftig zwischen den Kosten einer Erstzertifizierung und einer Rezertifizierung unterscheiden. Etwa ein Drittel der bayerischen Apotheken sind zertifiziert.
Offensive gegen Rezepturverweigerer geplant
Die Bayerische Landesapothekerkammer sieht mit Sorge, dass eine steigende Zahl von Apotheken qualitativ unzureichende Rezepturen anfertigt oder sogar die Herstellung von Rezepturen verweigert. Rezepturen sollten auch – und dies ist bisweilen auch nicht der Fall – innerhalb von 24 Stunden hergestellt werden. Die Delegierten hatten sich daher bereits vor einiger Zeit dazu entschlossen, von Kammerseite Rezepturtestkäufe durchführen zu lassen, um die „grauen und schwarzen Schafe“ dingfest zu machen – was nicht bei allen Apothekerinnen und Apothekern Bayerns auf Wohlwollen stieß. Die Kammer musste beispielsweise mehrere Rügen aussprechen wegen einer unzureichenden Rezepturanfertigung (hochgradige inhomogene Rezeptur, Gehaltsabweichung über 20 Prozent) oder wenn eine Apotheke die Annahme einer Rezeptur verweigerte.
Auch dem Pharmazierat Christian Bauer war die mangelnde Rezepturqualität und die Rezepturverweigerung mancher Apotheke schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Da nach seiner Meinung auch die Rezepturtestkäufe nicht den gewünschten Effekt hatten, stellte er zusammen mit Kollegen auf der Delegiertenversammlung den Antrag, künftig auf Rezepturtestkäufe zu verzichten und stattdessen alle bayerischen Apotheken jährlich einmal zu einer Teilnahme an einem ZL-Ringversuch zu verpflichten. Delegierte bemängelten zudem, dass die bei Testkäufen anzufertigenden Rezepturen zu einfach gewesen seien. So habe es sich sogar schon herumgesprochen, dass ein von Kunden vorgelegter Rezepturwunsch über eine Salicylsäurecreme oder eine Hydrocortisonacetatcreme auf einen Testkauf hindeute. Die Testkaufwirkung sei dadurch verpufft. Außerdem, so zeigte die Diskussion zu diesem Thema, könne durch diese relativ einfachen Rezepturen nicht zuverlässig überprüft werden, ob eine Apotheke auch qualitativ anspruchsvolle Rezepturen wie Kapseln, Augentropfen oder Zäpfchen herstellen könne. Die Delegierten waren sich mehrheitlich darüber einig, dass man mit entsprechenden Maßnahmen vor allem die Qualität von Rezepturen verbessern und sicherstellen müsse und die Apotheken dazu anhalten wolle, Rezepturen nicht abzulehnen. Wie Bauer berichtete, würden vor allem kompliziertere Rezepturen gerne verweigert.
In der weiteren Diskussion zu diesem Thema kam man allerdings zum Schluss, dass eine verpflichtende Teilnahme an ZL-Ringversuchen schlussendlich nicht zielführend sei, da auch diese Verpflichtung umgangen werden könne. „Was machen wir mit denen, die keine Rezepturen einschicken?“ gab die Vizepräsidentin Jutta Rewitzer zu bedenken. Der Kammervorstand schlug daher vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich des Themas Rezepturverweigerer und Rezepturqualität annehmen und zeitnah Maßnahmen dagegen erarbeiten solle. Damit konnte sich nach weiterer Erörterung auch Pharmazierat Bauer anfreunden. Der Vorschlag des Kammervorstands wurde einstimmig angenommen. Spätestens bei der nächsten Delegiertenversammlung werde man dann weitere Maßnahmen gegen Rezepturverweigerer vorlegen und Maßnahmen für eine Qualitätsoffensive bei Rezepturen vorstellen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.