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Overwiening: Das muss umverteilt werden

AKWL-Präsidentin schlägt Fondsmodell beim Apothekenhonorar vor

jb/ral | Vorschläge für ein neues Modell zur Apothekenhonorierung werden von der Politik auch aus der Apothekerschaft erwartet. Gedanken dazu hat sich unter anderem die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Gabriele Regina Overwiening, gemacht. Auf der Kammerversammlung am 21. November in Münster hat sie diese vorgestellt. Ihr Vorschlag: Ein Teil des Fixums soll umverteilt werden – ähnlich wie beim Nacht- und Notdienstfonds. Wie viel jede Apotheke erhält, ist dann an bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der flächendeckenden Versorgung geknüpft.
Foto: gabriela regine overwiening
Ähnlich wie beim Nacht- und Notdienst sollte nach Ansicht von Gabriela Regine Overwiening ein Teil des Fixums vom Apothekenhonorar umverteilt werden.

Das wichtigste Argument für ein neues Honorarmodell sei, dass es dem Erhalt der flächendeckenden Versorgung dient, erklärte die Kammerpräsidentin bei der Kammerversammlung. Einer der Kritikpunkte am derzeitigen Verfahren – auch aus der Politik – sei die Verteilung nach dem Gießkannenprinzip. Der Erfolg einer Apotheke hängt von der Lage ab, so Overwiening. Sie hält daher eine Umverteilung für unerlässlich. Diese sollte aber von den Apothekern selbst kontrolliert und nicht von der Politik übergestreift werden.

Overwienings Vorschlag: Ein kleiner Teil des Fixums, z. B. 50 Cent, soll abgezogen und umverteilt werden. Wie viel die einzelne Apotheke erhält, soll dann an gewisse Parameter gebunden sein, beispielsweise Rezepturen, Fortbildungszertifikate, Inkontinenzversorgung oder ein bestimmtes BtM-Aufkommen. Diese Parameter könnten in Euro-Punkte umgerechnet werden und die Apotheke so für ihren Beitrag zur flächendeckenden Versorgung vergütet werden. „Natürlich kann man auch einen Extra-Betrag fordern, der dann umverteilt wird, und sich nicht aus dem Fixum bedienen“, erklärte Overwiening. Diesen Vorschlag gebe es unter anderem in der AG Honorierung der ABDA. Welches Modell zum Tragen kommen könne, hänge aber sehr von dem Ergebnis des Gutachtens ab. Wenn man am Ende der Meinung sei, die Apotheker erhielten zu wenig, sei ein zusätzlicher Betrag natürlich denkbar. „Aber wer glaubt das schon?“, so Overwiening.

Auch die Honorare für Medikationsplan und AMTS sollen nach Overwienings Ansicht aus dem Fixhonorar ­bestritten werden. Hier schwebt ihr ebenfalls ein Fondsmodell wie beim Nacht- und Notdienstfonds vor, aus dem die Gelder dann an die Apotheken, die die Leistungen erbringen, umverteilt werden. Eine Honorarordnung, wie sie zum Teil gefordert wird, lehnt Overwiening dagegen ab. Damit würden Begehrlichkeiten bei anderen Dienstleistern oder Firmen geweckt. So könnten z. B. Pflegedienste auf die Idee kommen, die Adhärenz zu überwachen. |

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