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- DAZ 45/2017
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Was Wann Wo
Mecklenburg-Vorpommern
7. Sitzung der VII. Kammerversammlung
Der Präsident und der Vorstand der Apothekerkammer laden Sie hiermit sehr herzlich zur 7. Sitzung der VII. Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern am 22. November 2017 ein.
Ort: Geschäftsstelle, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
Zeit: 13.00 bis 17.00 Uhr
Vorläufige Tagesordnung
- TOP 1 Begrüßung
- TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
- TOP 3 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.07.2017
- TOP 4 Bericht des Präsidenten
- TOP 5 Berichte der Ausschussvorsitzenden bzw. Vertreter/innen Ausschuss Aus- Fort- Weiterbildung Ausschuss Dienstbereitschaft/Rezeptsammelstellen Ausschuss Qualitätssicherung Haushaltsausschuss
- TOP 6 Haushaltsplan 2018 der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
- TOP 7 Dritte Satzung zur Änderung der Wahlordnung der AKMV
- TOP 8 Bericht aus/Diskussion mit Vorstand und Geschäftsstelle
- TOP 9 Sonstiges/Termine
Die Kammerversammlung ist für alle Kammermitglieder, d. h. für alle Apothekerinnen und Apotheker unseres Landes, offen.
Nordrhein-Westfalen
AV: Mitgliederversammlung
Der Apothekerverband Essen/Mülheim/Oberhausen e. V. lädt Sie zur Mitgliederversammlung am Montag, 11. Dezember 2017, 20.00 Uhr in das TOP CCL Hotel Essener Hof, Am Handelshof 5, 45127 Essen, herzlich ein.
Tagesordnung
1. Genehmigung des Protokolls vom 29.03.2017
2. Bericht der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht aus Düsseldorf
5. Bericht des Schatzmeisters a) Vorlage der Haushaltsübersicht per 30.09.2017 b) Vorlage Voranschlag für 2018 c) Festlegung Beiträge 2018
6. PTA-Lehranstalt
7. Öffentlichkeitsarbeit
8. Verschiedenes
Ulrich Schwier, Vorsitzender
Hinweis: Um 19.30 Uhr findet am gleichen Veranstaltungsort die Kreisstellenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein/Kreisstelle Essen (voraussichtlich auch Mülheim und Oberhausen) statt.
Rheinland-Pfalz
Vertreterversammlung
Hiermit lädt Sie der Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz zur nächsten Sitzung der Vertreterversammlung für Samstag, den 18. November 2017 beginnend um 10.00 Uhr s.t. in der Akademie der Wissenschaften und Literatur in Mainz, Geschwister-Scholl-Str. 2, Eingang Emy-Roeder-Straße ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Vertreterversammlung
- Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der Vertreterversammlung vom 19.11.2016
- Benennung zweier Protokollführer
10.15 – 11.00 h Grußwort, Staatssekretär David Langner, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
2. Totenehrung
3. Ehrungen
4. Bericht des Präsidenten zur Lage
5. Berichte
a) Bericht des Vorsitzenden des Fortbildungsausschusses
b) Bericht des Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses
c) Bericht des Vorsitzenden des QMS-Ausschusses
6. Bericht des Geschäftsführers
7. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2016
8. Aussprache über die Berichte
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Jahr 2016
10. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Beitragsordnung
11. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Berufsordnung
12. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Landesapothekerkammer zur „Förderinitiative Prävention e. V.“
13. Bericht des Finanzausschusses über den Haushaltsplan 2018
14. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018 einschließlich des Vomhundertsatzes gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Beitragsordnung
15. Anträge von Mitgliedern der Vertreterversammlung
16. Verschiedenes
14.00 – 15.00 h Securpharm: Wie funktioniert es? Was kommt auf die Apotheken zu?
1. Roberto Saitta, Boehringer Ingelheim (20-minütiger Vortrag)
2. Christian Krüger, Geschäftsführer der NGDA-Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (20-minütiger Vortrag)
Anschließend Podiumsdiskussion mit Einbeziehung der Delegierten unter Leitung von Herrn Dr. Kiefer
Sofern Sie Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung oder Anträge zu einzelnen Punkten der vorgesehenen Tagesordnung stellen wollen, richten Sie diese bitte gemäß § 3 der Geschäftsordnung schriftlich möglichst bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Sitzung an die Kammergeschäftsstelle in Mainz. Rechtzeitige Eingaben gewährleisten, dass sich alle Delegierten schon vor der Versammlung damit befassen können.
Bitte beachten Sie § 9 unserer Hauptsatzung. Hiernach ist jeder gewählte Vertreter zur Teilnahme an der Vertreterversammlung verpflichtet. Auf Antrag, der stichhaltig schriftlich zu begründen ist, kann ihn der Vorsitzende des Vorstandes von der Pflicht zur Teilnahme entbinden.
Ich bitte Sie herzlich, diese Pflicht ernst zu nehmen und Ihrer Aufgabe nachzukommen. Nur so kann der Wählerauftrag sachgerecht erfüllt werden. Die Stellvertretung eines gewählten Delegierten ist unzulässig.
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