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Aus den Ländern
Pudimat wirbt um Akzeptanz für Securpharm
Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Zur Sondierung für eine Jamaika-Koalition meinte Pudimat, die Chancen für Kontinuität im Gesundheitsministerium stünden nicht schlecht, weil dieses Ministerium bei den Parteien wenig beliebt sei. Doch Pudimats Hauptthema war das Securpharm-Projekt. „Es wird viele Unklarheiten und Einführungsprobleme geben“, prognostizierte Pudimat und warb zugleich dafür, damit nicht zu negativ umzugehen, sondern die Chancen zu sehen. Ganz Europa entwickle ein System, mit dem jede einzelne Arzneimittelpackung in jedem Einzelfall mit einer Echtheitsgarantie versehen werde. Er erwarte, dass etwa ab 2021 Arzneimittel schief angesehen werden, die jemand ohne Authentifizierung in die Hand bekommt, und dass niemand auf die Idee kommen werde, so etwas einzunehmen. Das System werde dann eine Schlüsselrolle für die Arbeit der Apotheken spielen, erwartet Pudimat.
Nächste Schritte der Digitalisierung
Securpharm war zudem ein zentraler Aspekt im Vortrag von Christian Krüger, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), über die Herausforderungen für Apotheken in der „digitalen Zukunft“. Die NGDA wird den Zugang der Apotheken zum Securpharm-System über die neue Schnittstelle N-ID organisieren. Durch den Weg über die NGDA könne im Securpharm-Server nicht erkannt werden, welche Apotheke welche Arzneimittelpackung ausbucht, erklärte Krüger. Die NGDA sorge damit für die von den Apothekern gewünschte und im System gewollte Anonymisierung. Dazu müsse sich jede Apotheke bei der NGDA für die Teilnahme registrieren und in Abstimmung mit dem jeweiligen Softwareanbieter für die nötige Geräteausstattung sorgen. Anmeldungen könnten voraussichtlich ab Februar 2018 bearbeitet werden, doch sollten sich die Apotheken dazu mit ihrem Softwareanbieter abstimmen, riet Krüger.
Über die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) berichtete Krüger, dass im dritten Quartal 2018 ein Feldtest zur Ablösung des papiergebundenen Medikationsplans mit einigen Hundert Apotheken stattfinden soll. Da die Zugänge zur eGK für die Leistungserbringer so langsam bereitgestellt werden, diene die N-ID zwischenzeitlich als „Brückentechnik“. Doch solle die N-ID einen Mehrwert bieten und den Zugang zu weiteren Anwendungen ermöglichen. Krüger ermunterte die Apotheker, offen mit digitalen Anwendungen außerhalb des geregelten GKV-Systems umzugehen. Die Apotheken stünden für Vertrauen und Sicherheit. Daher sollten sie in der digitalen Welt präsent werden und ihren Vertrauensvorschuss dorthin übertragen, empfahl Krüger.
Wirtschaftliche Entwicklung
Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, präsentierte Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken im ersten Halbjahr 2017 (siehe AZ 2017, Nr. 43, S. 8). Er begrüßte das jüngste BGH-Urteil zum Skonto. Es sei gut, dass es weiter Rabatte und Skonti als unterschiedliche Funktionen in der Wertschöpfungskette gebe.
Trotz der guten wirtschaftlichen Ergebnisse des ersten Halbjahres werde die Stimmung der Apotheker durch die Unsicherheiten in der Politik, beim „Megathema Personal“ und bei der Digitalisierung geprägt, konstatierte Diener. Er empfahl den Apothekern, mehr auf die digitalen Aspekte der Beziehungen zu den Patienten zu achten, zumal die Ärzte dort sehr aktiv seien. Als aussichtsreich für die anstehende Honorardiskussion beschrieb Diener den Ansatz, modulare Anpassungen des Honorars bei solchen Leistungen vorzunehmen, bei denen betriebswirtschaftlich eindeutige Effekte festzustellen sind, wie dies beim Notdienstfonds geschehen sei.
Datenschutz: Detailregelungen noch unklar
Die europäische Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft tritt, führe viele Regeln des bisherigen nationalen Datenschutzrechts fort, erläuterte Falk Zscheile, Rostock. Doch er riet den Apothekern, diese Neuerung zum Anlass zu nehmen, um Versäumnisse der Vergangenheit zu beheben. Da Apotheken Gesundheitsdaten verarbeiten, sei ein Verfahrensverzeichnis nötig. Ob auch Apotheken mit neun oder weniger Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benötigen und in welchen Apotheken eine Datenschutzfolgenabschätzung nötig ist, sei angesichts der offenen Auslegung von Detailregelungen noch unklar.
Entlassrezepte und Retaxationen
Auch beim Entlassmanagement sieht Liane Rademske-Grell, Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, noch Fragen und insbesondere Schwierigkeiten mit der Umsetzung im Krankenhaus. Bei offenen Fragen sei erfahrungsgemäß mit Retaxationen zu rechnen. Vorsichtshalber sollten Apotheken bei der Geltungsdauer von Rezepten den Ausstellungstag auch dann mitzählen, wenn dies ein Sonn- oder Feiertag ist, empfahl Rademske-Grell. Bei fehlerhaften Verordnungen sei entscheidend, ob die jeweilige Angabe nach den geltenden Regeln korrigierbar ist. Für viele Fälle sehen die Regularien vor, dass die Leistungserbringer bei den Krankenkassen nachfragen, aber die Krankenkassen seien nur zu sehr begrenzten Bürozeiten erreichbar, beklagte Rademske-Grell.
Carsten Pelzer, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, berichtete, dass sich das Retaxverhalten der Krankenkassen nach der diesbezüglichen Schiedsstellenentscheidung nicht grundsätzlich geändert habe. Nun werde vorrangig über Inhalt und Umfang nötiger Nachweise gestritten. Allerdings seien extreme Einzelfälle weggefallen. |
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